Brandenburg

Verordnung zur Bestimmung der Städte Bernau bei Berlin, Falkensee, Hennigsdorf und Spremberg zu Mittleren kreisangehörigen Städten

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Verordnung zur Bestimmung der Städte Bernau bei Berlin, Falkensee, Hennigsdorf und Spremberg zu Mittleren kreisangehörigen Städten vom 16. September 2005 (GVBl.II/05, [Nr. 27], S.477)

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Verordnung zur Bestimmung der Städte Bernau bei Berlin, Falkensee, Hennigsdorf und Spremberg zu Mittleren kreisangehörigen Städten vom 16. September 2005 (GVBl.II/05, [Nr. 27], S.477) Auf Grund des § 2 Abs. 3 und 5 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154) verordnet der Minister des Innern: § 1 Statusregelungen Die im Folgenden genannten Städte erhalten den Status einer Mittleren kreisangehörigen Stadt: die Stadt Bernau bei Berlin (Landkreis Barnim), die Stadt Falkensee (Landkreis Havelland), die Stadt Hennigsdorf (Landkreis Oberhavel), die Stadt Spremberg (Landkreis Spree-Neiße). § 2 Wirksamwerden Die Statusregelungen nach § 1 werden am 1. Januar 2006 wirksam. § 3 In-Kraft-Treten Die Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Potsdam, den 16. September 2005 Der Minister des Innern Jörg Schönbohm

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.