Nordrhein-Westfalen

Gesetz zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen

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Quellenkennung: b64ab001-6e80-4580-b354-055fc4db8adf. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 30.10.2007 Fassung Gültig ab 21.11.2007

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 30.10.2007 Fassung Gültig ab 21.11.2007 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom 30. Oktober 2007 (Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Straffung der Behördenstruktur  in Nordrhein-Westfalen vom 30. Oktober 2007 (GV. NRW. S. 482)) Dieses Gesetz wurde unter der Gliederungsnummer 83 in die SGV. NRW. aufgenommen.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.