Nordrhein-Westfalen

Zustimmung zum Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

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Quellenkennung: 1da0108f-1acf-4d5a-8b14-76d94944079f. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 08.05.2018 Fassung Gültig ab 17.05.2018

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 08.05.2018 Fassung Gültig ab 17.05.2018 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom 8. Mai 2018   (Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Mai 2018 (GV. NRW. S. 214))     Dem in der Zeit vom 5. Dezember 2017 bis 18. Dezember 2017 unterzeichneten Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland, der als Anlage diesem Gesetz beigefügt ist, wird zugestimmt.   Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen   Der Ministerpräsident   Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration   Der Minister der Finanzen   Der Minister des Innern

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.