Nordrhein-Westfalen

Gesetz über den Zusammenschluß der Stadt Heimbach und der Gemeinde Hausen, Landkreis Schleiden

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Quellenkennung: 7bf3b78d-abd5-47d2-ad47-c8a850050149. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 11.06.1968 Fassung Gültig ab 01.01.2000

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 11.06.1968 Fassung Gültig ab 01.01.2000 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom 11. Juni 1968 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren (1) Die Stadt Heimbach und die Gemeinde Hausen, Landkreis Schleiden, werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Heimbach und führt die Bezeichnung ,,Stadt". (2) Das Amt Heimbach wird aufgelöst; Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Heimbach. (3) Der Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Heimbach und der Gemeinde Hausen vom 10. Januar 1967 wird mit der Maßgabe bestätigt, daß das bisherige Ortsrecht (§ 4 Abs. 1 des Gebietsänderungsvertrages) spätestens nach Ablauf von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes außer Kraft tritt, rechtsverbindlich aufgestellte Bebauungspläne jedoch bis zur Aufstellung neuer Bebauungspläne durch den Rat der neuen Stadt Heimbach unbefristet weitergelten; für ordnungsbehördliche Verordnungen gilt § 40 des Ordnungsbehördengesetzes. [Anlage] Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Die Stadt Heimbach wird dem Amtsgericht Gemünd zugeordnet. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 3 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1968 in Kraft. Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.