Nordrhein-Westfalen

Gesetz zum Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL-StV)

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Quellenkennung: 09313b37-8726-4697-b36b-1466668933ef. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 21.06.2012 Fassung Gültig ab 01.07.2012

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 21.06.2012 Fassung Gültig ab 01.07.2012 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren   Gesetz zum Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL-StV) Vom 21. Juni 2012 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Zustimmung Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Dem zwischen dem 15. Dezember 2011 und dem 19. Januar 2012 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin, dem Land Brandenburg, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Land Schleswig-Holstein und dem Freistaat Thüringen über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL-StV) wird zugestimmt. Der GKL-Staatsvertrag wird nachstehend als Anlage 1 veröffentlicht. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Inkrafttreten Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Dieses Gesetz tritt zum 1. Juli 2012 in Kraft. Das Inkrafttreten ist durch das für Inneres zuständige Ministerium im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt zu geben.   Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen   Die Ministerpräsidentin     Der Finanzminister   Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk   Der Minister für Inneres und Kommunales   Der Justizminister   Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz   Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport   Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.