Nordrhein-Westfalen

Erstes Gesetz zur Befristung des Landesrechts Nordrhein-Westfalen

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Quellenkennung: 08abe0b5-892d-44ae-b01a-464da00cee4e. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Fassung Gültig ab 04.06.2004

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Stammnorm Fassung Gültig ab 04.06.2004 LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassung Gültig ab: 04.06.2004 Erstes Gesetz zur Befristung des Landesrechts Nord- rhein-Westfalen Herausgeber: Im Namen der Landesregierung, das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, Friedrichstr. 62-80, 40217 Düsseldorf 1/1

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.