Nordrhein-Westfalen

Fünfte Verordnung über die Zuordnung von Übertragungskapazitäten - 5. FrequenzVO -

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 14.06.1994 Fassung Gültig ab 01.01.2000

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 14.06.1994 Fassung Gültig ab 01.01.2000 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten SGV. NW. 2251. Vom 14. Juni 1994 Aufgrund § 3 Abs. 1 des Rundfunkgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LRG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1993 (GV. NW. S. 172), in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 9 des 3. Rundfunkänderungsgesetzes vom 18. Juni 1991 (GV. NW. S. 254) wird mit Zustimmung des Hauptausschusses des Landtags verordnet: Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten §§ 1 und 2 entfallen; Änderungs- und Aufhebungsvorschriften zum 3. Rundfunkänderungsgesetz. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten §§ 1 und 2 entfallen; Änderungs- und Aufhebungsvorschriften zum 3. Rundfunkänderungsgesetz. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 3 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Folgende Übertragungskapazität wird zur programmlichen Nutzung für Hörfunk dem Deutschlandradio zugeordnet: Senderstandort Frequenz (MHz) max. Strahlungs- leistung in Watt max. effektive Antennenhöhe in m Richtdiagramm (ND = Rundstrahlung) (D = keine Rundstrahlung) Olsberg 106,1 10 000 359 D Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 4 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Folgende Übertragungskapazität wird zur programmlichen Nutzung für Hörfunk dem Westdeutschen Rundfunk Köln zugeordnet: Senderstandort Frequenz (MHz) max. Strahlungs- leistung in Watt max. effektive Antennenhöhe in m Richtdiagramm (ND = Rundstrahlung) (D = keine Rundstrahlung) Olsberg 107,0 10 000 359 ND Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 5 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten GV. NW. ausgegeben am 29. Juni 1994. Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.