Nordrhein-Westfalen
Satzung des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe über die Zuweisung von Mitteln des LWL-Integrationsamts Westfalen aus der Ausgleichsabgabe nach § 77 Sozialgesetzbuch IX an die örtlichen Träger bei den kreisfreien Städten, Großen kreisangehörigen Städten und Kreisen in Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2016
Quellenkennung: be7ff65a-3a92-49ec-bb86-ec6314b29a4a. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Stammnorm Ausfertigungsdatum 28.01.2016 Fassung Gültig ab 25.02.2016
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