Nordrhein-Westfalen

Gesetz über die Verleihung der Rechtsstellung einer Anstalt des öffentlichen Rechts an die kirchliche Einrichtung 'Katholische Soldatenseelsorge', Sitz Bonn

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: d6462f35-df88-4cf9-8335-2e3f69543abc. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 24.11.1992 Fassung Gültig ab 01.01.2000

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 24.11.1992 Fassung Gültig ab 01.01.2000 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom 24. November 1992 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Der ,,Katholischen Soldatenseelsorge" mit Sitz in Bonn wird die Rechtsstellung einer Anstalt des öffentlichen Rechts verliehen. Diese Verleihung erfolgt auf der Grundlage der Satzung der ,,Katholischen Soldatenseelsorge" vom 23. April 1990. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Die ,,Katholische Soldatenseelsorge" kann Kirchenbeamte haben. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 3 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten SGV. NW. 2010. Die Anstalt hat das Recht zur amtlichen Beglaubigung im Sinne der §§ 33, 34 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Dezember 1976 in der jeweils geltenden Fassung. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 4 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Rechtsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen für Religionsgemeinschaften, die den Rechtsstatus einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzen, gelten auch für die öffentlich-rechtliche Anstalt ,,Katholische Soldatenseelsorge". Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 5 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Die Anstalt ,,Katholische Soldatenseelsorge" untersteht der Aufsicht des Katholischen Militärbischofs für die Deutsche Bundeswehr. Die Aufsicht, die der katholische Militärbischof gemäß der Satzung der ,,Katholischen Soldatenseelsorge" in der jeweils geltenden Fassung ausübt, hat Rechtsgültigkeit nach staatlichem Recht. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 6 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Änderungen der Satzung der kirchlichen Anstalt ,,Katholische Soldatenseelsorge" bedürfen der Genehmigung durch das Kultusministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, soweit sie die Teilnahme der Anstalt am Rechtsverkehr und die Aufsicht des Katholischen Militärbischofs über die Anstalt ,,Katholische Soldatenseelsorge" betreffen. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 7 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten GV. NW. ausgegeben am 16. Dezember 1992. Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Kultusminister

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.