Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die „Union progressiver Juden in Deutschland“ mit Sitz in Bielefeld

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Quellenkennung: 3e56d796-090c-460e-b447-be902f5edf9b. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 29.09.2015 Fassung Gültig ab 08.10.2015

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 29.09.2015 Fassung Gültig ab 08.10.2015 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Verordnung zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die „Union progressiver Juden in Deutschland“ mit Sitz in Bielefeld Vom 29. September 2015   Auf Grund des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Körperschaftsstatusgesetzes vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 604) verordnet die Landesregierung nach Anhörung des zuständigen Ausschusses des Landtags: Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Der „Union progressiver Juden in Deutschland“ mit Sitz in Bielefeld werden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Die Ministerpräsidentin

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.