Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur Durchführung des Beschussgesetzes

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Quellenkennung: 85e520fd-3ea2-4721-ac97-15cee287e68d. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 08.04.2003 Fassung Gültig ab 12.07.2014

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 08.04.2003 Fassung Gültig ab 12.07.2014 Fußnoten GV. NRW. ausgegeben am 17. 4. 2003. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten SGV. NRW. 2005. Vom 8. April 2003 (Artikel 2 der VO zur Durchführung des Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG)) Auf Grund der §§ 4 Abs. 4 und 20 Abs. 1 des Beschussgesetzes (Artikel 2 des Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts vom 11. Oktober 2002, [BGBl. I S. 3970]) und des § 5 Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes (LOG NRW) vom 10. Juli 1962 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 462), wird verordnet: Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Zuständige Dienststelle nach dem Beschussgesetz und nach der Verordnung zum Beschussgesetz ist der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Das Beschussgesetz ist auf die Gerichte, die Staatsanwaltschaften, die Justizvollzugsbehörden, die Forstbehörden und den Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW sowie deren Bedienstete, wenn sie dienstlich tätig werden, nicht anzuwenden, soweit das Beschussgesetz nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 3 Inkrafttreten Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten § 3 neu angefügt durch Artikel 119 des Fünften Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 351); in Kraft getreten am 30. April 2005; geändert durch Artikel 10 der VO vom 3. November 2009 (GV. NRW. S. 561), in Kraft getreten am 21. November 2009; neu gefasst durch Artikel 14 der Verordnung vom 27. Juni 2014 (GV. NRW. S. 376), in Kraft getreten am 12. Juli 2014. SGV. NRW. 2005. Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Innenminister Hinweis Wiederherstellung des Verordnungsranges (Artikel 121 des Fünften Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 351)) Die in diesem Gesetz erlassenen oder geänderten Rechtsverordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Verordnungsermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.