Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an den Hindu Shankarar Sri Kamadchi Ampal Tempel e.V. (Europa) mit Sitz in Hamm-Uentrop

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 14.02.2017 Fassung Gültig ab 01.03.2017

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 14.02.2017 Fassung Gültig ab 01.03.2017 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom 14. Februar 2017   Auf Grund des § 2 Absatz 1 Satz 1 des Körperschaftsstatusgesetzes vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 604) verordnet die Landesregierung nach Anhörung des zuständigen Ausschusses des Landtags: Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Dem Hindu Shankarar Sri Kamadchi Ampal Tempel e.V. (Europa) mit Sitz in Hamm-Uentrop werden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.     Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen   Die Ministerpräsidentin   Der Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und Chef der Staatskanzlei

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.