Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur Bestimmung der Spielbankstandorte des Landes Nordrhein-Westfalen und zur Aufteilung der Spielbankabgabe (Spielbankstandortverordnung NRW - SpStVO NRW)

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Quellenkennung: 0ccf41e4-b300-412b-a401-1e9ae115d371. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 18.11.2020 Fassung Gültig ab 03.07.2025

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 18.11.2020 Fassung Gültig ab 03.07.2025 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Verordnung zur Bestimmung der Spielbankstandorte des Landes Nordrhein-Westfalen und zur Aufteilung der Spielbankabgabe (Spielbankstandortverordnung NRW - SpStVO NRW) Vom 18. November 2020   (Artikel 5 der Verordnung vom 18. November 2020 (GV. NRW. S. 1056a))     Auf Grund des § 2 Absatz 2 Satz 3 und des § 26 des Spielbankgesetzes NRW vom 29. Mai 2020 (GV. NRW. S. 363) verordnet das Ministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen: Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Spielbankstandorte Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten § 1: geändert durch Verordnung vom 8. April 2022 (GV. NRW. S. 421), in Kraft getreten am 15. April 2022; geändert durch Verordnung vom 12. Juni 2025 (GV. NRW. S. 595), in Kraft getreten am 3. Juli 2025.   Als Standorte für den Betrieb der im Land Nordrhein-Westfalen zugelassenen öffentlichen Spielbanken werden bestimmt: 1. die Stadt Bad Oeynhausen, 2. die Stadt Dortmund, 3. die Stadt Duisburg, 4. die Stadt Aachen, 5. die Stadt Monheim und 6. die Stadt Siegburg. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Anteil der Spielbankgemeinden an der Spielbankabgabe Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten § 2 neu gefasst durch Verordnung vom 12. Juni 2025 (GV. NRW. S. 595), in Kraft getreten am 3. Juli 2025.   Der Anteil der Spielbankgemeinden an der Spielbankabgabe nach §§ 19 und 26 des Spielbankgesetzes NRW vom 29. Mai 2020 (GV. NRW. S. 363) in der jeweils geltenden Fassung beträgt je 12 Prozent der Bruttospielerträge. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 3 Inkrafttreten Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren   Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.     Der Minister des Innern   Der Minister der Finanzen   Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.