Nordrhein-Westfalen

Zustimmung zum Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

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Quellenkennung: b4d8dd0f-bc46-484b-a04c-073081d39910. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 03.04.2020 Fassung Gültig ab 17.04.2020

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 03.04.2020 Fassung Gültig ab 17.04.2020 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom 3. April 2020   (Artikel 3 des Gesetzes vom 3. April 2020 (GV. NRW. S. 284))   Dem in der Zeit vom 11. Oktober 2019 bis 28. Oktober 2019 unterzeichneten Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland, der als Anlage diesem Gesetz beigefügt ist, wird zugestimmt.       Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen   Der Ministerpräsident   Der Minister des Innern

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.