Nordrhein-Westfalen

Gesetz zur Zustimmung zum Staatsvertrag über die Voraussetzungen zur Ausstattung und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Stiftung „Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koenig – Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere“ beziehungsweise „Leibniz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels“ mit den Standorten Bonn und Hamburg

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 04.05.2021 Fassung Gültig ab 18.05.2021

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 04.05.2021 Fassung Gültig ab 18.05.2021 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Gesetz zur Zustimmung zum Staatsvertrag über die Voraussetzungen zur Ausstattung und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Stiftung „Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koenig – Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere“ beziehungsweise „Leibniz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels“ mit den Standorten Bonn und Hamburg   Vom 4. Mai 2021 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren   (1) Dem Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Voraussetzungen zur Ausstattung und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Stiftung „Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koenig – Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere“ beziehungsweise „Leibniz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels“ mit den Standorten Bonn und Hamburg vom X. Monat 2021 (Staatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird in der Anlage veröffentlicht.   (2) Der Staatsvertrag tritt gemäß seinem Artikel 8 Absatz 1 Satz 2 am Tag des Austausches der Ratifikationsurkunden in Kraft. Dieser Zeitpunkt wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt gegeben werden. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren   Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.     Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen   Der Ministerpräsident   Der Minister des Innern Zugleich für den Minister der Finanzen   Für die Ministerin für Kultur und Wissenschaft Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.