Nordrhein-Westfalen
Satzung des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe über die Zuweisung von Mitteln des LWL-Inklusionsamt Arbeit aus der Ausgleichsabgabe nach § 160 des Sozialgesetzbuchs Neuntes Buch an die örtlichen Träger bei den kreisfreien Städten, Großen kreisangehörigen Städten und Kreisen in Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2019
Quellenkennung: 86e2caea-a041-4459-aefc-bcf4f84d0df2. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Stammnorm Ausfertigungsdatum 19.12.2018 Fassung Gültig ab 01.01.2019
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