Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur Anpassung der Grenzen der Amtsgerichtsbezirke Gelsenkirchen, Gelsenkirchen-Buer und Herne-Wanne an geänderte Gemeindegrenzen (Umgliederungs-VO Gelsenkirchen - Herne)

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 30.09.2002 Fassung Gültig ab 01.11.2002

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 30.09.2002 Fassung Gültig ab 01.11.2002 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten SGV. NRW. 301 Vom 30. September 2002 Auf Grund des § 5 Abs. 3 des Gesetzes über die Gliederung und die Bezirke der ordentlichen Gerichte vom 7. November 1961 (GV. NRW. S. 331), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. November 1984 (GV. NRW. S. 684), wird zur Anpassung der Grenzen der Amtsgerichtsbezirke Gelsenkirchen, Gelsenkirchen-Buer und Herne-Wanne an die durch Gebietsänderungserlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. September 2002 (3-32-23.00.00-5859/02 (1) geänderte Grenze zwischen der kreisfreien Stadt Gelsenkirchen und der kreisfreien Stadt Herne verordnet: Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Umgliederung aus dem AG-Bezirk Gelsenkirchen in den AG-Bezirk Herne-Wanne Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Unter Abtrennung von dem Bezirk des Amtsgerichts Gelsenkirchen werden die Flurstücke Gemarkung Bismarck, Flur 3, Nrn. 19, 23, 24, 123, 320, 322 und 323 dem Bezirk des Amtsgerichts Herne-Wanne zugeteilt. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Umgliederung aus dem AG-Bezirk Herne-Wanne in die AG-Bezirke Gelsenkirchen und Gelsenkirchen-Buer Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Unter Abtrennung von dem Bezirk des Amtsgerichts Herne-Wanne werden die Flurstücke 1. Flur 1, Nrn. 221, 222, 223, 224, 225, 435, 908, 910, 912, 914 und Flur 2, Nr. 24 dem Bezirk des Amtsgerichts Gelsenkirchen, 2. Flur 1, Nrn. 428, 430, 434, 587, 588, 589, 590, 818, 819, 899, 904 und 906 dem Bezirk des Amtsgerichts Gelsenkirchen-Buer zugeteilt. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 3 In-Kraft-Treten Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Diese Verordnung tritt am 1. November 2002 in Kraft. Der Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.