Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Antiochenisch-Orthodoxe Metropolie von Deutschland und Mitteleuropa mit Sitz in Köln sowie an die Maktab Tarighat Oveyssi Shahmaghsoudi („School of Islamic Sufism“) mit Sitz in Düsseldorf

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Quellenkennung: 471e45be-86fa-4d98-a45d-31c0aa4d6dff. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 05.04.2022 Fassung Gültig ab 26.04.2022

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 05.04.2022 Fassung Gültig ab 26.04.2022 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren   Vom 5. April 2022     Auf Grund des § 2 Absatz 1 Satz 1 des Körperschaftsstatusgesetzes vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 604) verordnet die Landesregierung nach Anhörung des zuständigen Ausschusses des Landtags: Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren   Der Antiochenisch-Orthodoxen Metropolie von Deutschland und Mitteleuropa mit Sitz in Köln werden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren   Der Maktab Tarighat Oveyssi Shahmaghsoudi („School of Islamic Sufism“) mit Sitz in Düsseldorf werden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 3 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren   Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.         Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen   Der Ministerpräsident

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.