Nordrhein-Westfalen

Verordnung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel (Personalverordnung - PersVO)

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Quellenkennung: 26f28f6f-88ca-4172-93d4-0fe4c2fbcc53. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 27.11.2024 Fassung Gültig ab 06.12.2024

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ilt werden. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 16 Überprüfung Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren   Teil 2 wird bis zum 31. Juli 2030 überprüft. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren   (1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Personalverordnung vom 4. August 2020 (GV. NRW. S. 726), die zuletzt durch Verordnung vom 30. Mai 2023 (GV. NRW. S. 386, ber. S. 1030), geändert worden ist, außer Kraft.   (2) § 8a tritt am 1. Januar 2031 in Kraft.   (3) Die §§ 13 und 15 treten am 31. Dezember 2030 außer Kraft.         Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration     Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.