Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Zusammenfassung der zweitinstanzlichen berufsgerichtlichen Verfahren der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 4973971c-7168-4338-95d4-a0d3529f79f3. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 22.01.2008 Fassung Gültig ab 01.01.2026

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 22.01.2008 Fassung Gültig ab 01.01.2026 Vom 22. Januar 2008 Auf Grund der §§ 95 Abs. 2 und 96 Abs. 2 des Steuerberatungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 1975 (BGBl. I S. 2735), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 22. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3416), wird verordnet: Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Zusammenfassung Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten Veröffentlichung GV. NRW. 2025 S. 512 Neu gefasst durch Artikel 1 der Verordnung vom 3. Juni 2025 (GV. NRW. S. 512, ber. S. 329), in Kraft getreten am 1. Januar 2026. Für die Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen des zweiten Rechtszuges ist im Land Nordrhein-Westfalen das Oberlandesgericht Hamm zuständig.“ Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Inkrafttreten, Berichtspflicht Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten Laut Kabinettvorlage vom 15. November 2012 verpflichtet sich das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, der Landesregierung zu dieser Verordnung bis zum 31. Dezember 2017 erneut und danach alle fünf Jahre zu berichten. Veröffentlichung GV. NRW. 2025 S. 512 Geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 3. Juni 2025 (GV. NRW. S. 512, ber. S. 329), in Kraft getreten am 1. Januar 2026.   Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Zusammenfassung der zweitinstanzlichen berufsgerichtlichen Verfahren der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten vom 7. Mai 1962 (GV. NRW. S. 222) außer Kraft.     Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Die Justizministerin

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.