Nordrhein-Westfalen

Dritte Verordnung über die Zuordnung von Übertragungskapazitäten - 3. FrequenzVO -

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 30.11.1993 Fassung Gültig ab 01.01.2000

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 30.11.1993 Fassung Gültig ab 01.01.2000 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten SGV. NW. 2251. Vom 30. November 1993 Aufgrund § 3 Abs. 1 des Rundfunkgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LRG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1993 (GV. NW. S. 172), in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 9 des 3. Rundfunkänderungsgesetzes vom 18. Juni 1991 (GV. NW. S. 254) und Artikel 5 Abs. 2 des 5. Rundfunkänderungsgesetzes vom 22. September 1992 (GV. NW. S. 346) wird mit Zustimmung des Hauptausschusses des Landtags verordnet: Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten §§ 1 und 3 entfallen; Änderungsvorschriften. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Die in § 3 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Gesetzes über den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR-Gesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1993 (GV. NW. S. 158) getroffene Zuordnung von Übertragungskapazitäten zur programmlichen Nutzung für Fernsehen durch den WDR wird wie folgt geändert: Senderstandort Kanal max. Strahlungs- leistung in Watt von ... auf ... max. effektive Antennenhöhe in m Richtdiagramm (ND = Rundstrahlung) (D = keine Rundstrahlung) Aachen 24 von 200 000 auf 400 000 385 D Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 3 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten §§ 1 und 3 entfallen; Änderungsvorschriften. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 4 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Folgende Übertragungskapazität wird zur programmlichen Nutzung für lokalen Hörfunk durch Veranstalter nach dem LRG NW der LfR zugeordnet: Senderstandort Frequenz (MHz) max. Strahlungs- leistung in Watt max. effektive Antennenhöhe in m Richtdiagramm (ND = Rundstrahlung) (D = keine Rundstrahlung) Balve 94,6 20 276 ND Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 5 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten GV. NW. ausgegeben am 22. Dezember 1993. Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.