Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur Übertragung der Disziplinarbefugnisse bei Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft (Ruhestandsdisziplinarzuständigkeitsverordnung - MKW-RDiszZustVO)

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Quellenkennung: 138c86c1-cc3a-4a83-90aa-fb7b46ef99ba. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 21.02.2019 Fassung Gültig ab 01.03.2019

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 21.02.2019 Fassung Gültig ab 01.03.2019 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom 21. Februar 2019   Auf Grund des § 17 Absatz 5 Satz 2, des § 32 Absatz 2 Satz 2, des § 76 Absatz 5 und des § 81 Satz 2 des Landesdisziplinargesetzes vom 16. November 2004 (GV. NRW. S. 624) verordnet das Ministerium für Kultur und Wissenschaft: Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Ausübung der Disziplinarbefugnisse bei Ruhestandsbeamtinnen undRuhestandsbeamten Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Für Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte der Hochschulen im Sinne von § 1 Absatz 2 und 3 und § 2 des Hochschulgesetzes vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 547) in der jeweils geltenden Fassung werden die Befugnisse der obersten Dienstbehörde zur Ausübung von Disziplinarbefugnissen auf die vor Beginn des Ruhestandes nach § 33 Absatz 2 des Hochschulgesetzes jeweils zuständige dienstvorgesetzte Stelle übertragen. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Befugnisse des Ministeriums im Einzelfall Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Die Unterrichtungspflicht nach § 17 Absatz 1 Satz 1 des Landesdisziplinargesetzes vom 16. November 2004 (GV. NRW. S. 624) in der jeweils geltenden Fassung und die Befugnisse des Ministeriums als oberste Dienstbehörde nach § 17 Absatz 1 Satz 2, § 33 Absatz 3, § 35 Absatz 2 und § 77 Absatz 1 des Landesdisziplinargesetzes bleiben unberührt. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 1. März 2029 außer Kraft.     Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen     Hinweis: Vollzitat, starre Verweisung: „Ruhestandsdisziplinarzuständigkeitsverordnung vom 21. Februar 2019 (GV. NRW. S. 122)“.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.