Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur Anpassung der Grenzen der Amtsgerichtsbezirke Oberhausen und Essen-Borbeck an geänderte Gemeindegrenzen (Umgliederungs-VO Oberhausen - Essen)

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 2e0c14c6-4ba2-4918-af4f-6fb9666f4dfb. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 09.11.2006 Fassung Gültig ab 01.12.2006

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 09.11.2006 Fassung Gültig ab 01.12.2006 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom 9. November 2006 Auf Grund des § 5 Abs. 3 des Gesetzes über die Gliederung und die Bezirke der ordentlichen Gerichte vom 7. November 1961 (GV. NRW. S. 331), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. August 2001 (GV. NRW. S. 558), wird zur Anpassung der Grenzen der Amtsgerichtsbezirke Oberhausen und Essen-Borbeck an die durch Gebietsänderungsverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 18. September 2006 (31.1.3-02/07) geänderte Grenze zwischen der Stadt Oberhausen und der Stadt Essen verordnet: Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Umgliederung aus dem AG-Bezirk Essen-Borbeck in den AG-Bezirk Oberhausen Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Unter Abtrennung von dem Bezirk des Amtsgerichts Essen-Borbeck werden das Grundstück Gemarkung Flur Flurstück Dellwig 16 128 und Teilflächen aus den Grundstücken: Gemarkung Flur Flurstück Dellwig 16 77 Dellwig 16 92 Dellwig 16 94 Dellwig 16 129 Dellwig 16 130 Dellwig 16 133 dem Bezirk des Amtsgerichts Oberhausen zugeteilt. Die genaue Lage der Teilflächen ergibt sich aus der als Anlage in Verkleinerung beigefügten Karte der Gebietsänderung des Gebietsänderungsvertrags zwischen der Stadt Oberhausen und der Stadt Essen in den Ortsteilen Oberhausen-Borbeck und Essen-Dellwig im Bereich der Ripshorster Straße vom 5. April 2006. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 In-Kraft-Treten Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Die Justizministerin des Landes Nordrhein-Westfalen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.