Nordrhein-Westfalen
Gesetz zu der Dritten Zusatzvereinbarung zu dem Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, der Synagogen-Gemeinde Köln – Körperschaft des öffentlichen Rechts – und dem Landesverband progressiver jüdischer Gemeinden in Nordrhein-Westfalen e. V. in der Fassung des Sechsten Änderungsvertrages vom 13. April 2022
Quellenkennung: ec14063e-09f4-45f7-81fa-670c52d7b478. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Stammnorm Verkündet durch GV. NRW. 2026 S. 42 Ausfertigungsdatum 18.12.2025 Fassung Gültig ab 16.01.2026
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