Nordrhein-Westfalen

Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an der Windenergienutzung in Nordrhein-Westfalen

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: e037307b-9d91-448d-b0ef-b6e2941acaad. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Verkündet durch GV. NRW. 2023 S. 1386 Ausfertigungsdatum 19.12.2023 Fassung Gültig ab 22.05.2026

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Fußnoten Veröffentlichung GV. NRW. 2026 S. 305 Absatz 2 gestrichen durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Mai 2026, in Kraft getreten am 22. Mai 2026. (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.   Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Der Minister der Finanzen Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Die Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.