Nordrhein-Westfalen

Gesetz über die Eingliederung der Gemeinde Marienloh, Landkreis Paderborn, in die Stadt Paderborn

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Quellenkennung: 6275eb15-125e-41f8-ba02-ef5309ad1da5. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 05.11.1968 Fassung Gültig ab 01.01.2000

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 05.11.1968 Fassung Gültig ab 01.01.2000 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom 5. November 1968 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Die Gemeinde Marienloh, Landkreis Paderborn, wird in die Stadt Paderborn eingegliedert. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Der Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Paderborn und der Gemeinde Marienloh vom 20. Februar 1968 wird mit folgenden Maßgaben bestätigt: [Anlage] 1. Von der in § 3 des Gebietsänderungsvertrages getroffenen Regelung für die Überleitung des Ortsrechts bleibt § 40 des Ordnungsbehördengesetzes unberührt. 2. § 3 Abs. 6 und § 5 Abs. 2 und 3 des Gebietsänderungsvertrages entfallen. 3. Die Anlage zum Gebietsänderungsvertrag bezieht sich auf § 6 des Gebietsänderungsvertrages. 4. Nr. 1, Nr. 4 Satz 2 und Nr. 10 Abs. 3 der Anlage zum Gebietsänderungsvertrag entfallen. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 3 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1969 in Kraft. Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.