Nordrhein-Westfalen

Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Aachen

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Quellenkennung: 18818a06-aa1c-4f52-9d45-68d574f1b001. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 21.12.1971 Fassung Gültig ab 01.01.2000

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 21.12.1971 Fassung Gültig ab 01.01.2000 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom 21. Dezember 1971 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Der Rat der Gemeinde Roetgen wird aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung findet entsprechende Anwendung. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1972 in Kraft. Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.