Nordrhein-Westfalen

Gesetz zu dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland (Lotteriestaatsvertrag - LoStV) und dem Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen

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Quellenkennung: fb963598-969d-403e-a009-609e112b5c11. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 22.06.2004 Fassung Gültig ab 26.06.2004

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 22.06.2004 Fassung Gültig ab 26.06.2004 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom 22. Juni 2004 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Artikel 1 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Zustimmung zum Staatsvertrag zum Lotteriewesen Dem zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Staatsvertrag zum Lotteriewesen vom 13.Februar 2004 wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend als Anlage veröffentlicht. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Artikel 2 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Zustimmung zum Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen Dem zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen vom 13. Februar 2004 wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend als Anlage veröffentlicht. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Artikel 3 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten Bekanntmachungen  des In-Kraft-Tretens der beiden Staatsverträge vom 13. Februar 2004 (GV. NRW. S. 422). In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten (1) Artikel 1 und 2 treten am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft. (2) Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Staatsverträge wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt gegeben. Sollten die Staatsverträge gegenstandslos werden, macht das Innenministerium dies im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bis zum 31. Juli 2004 bekannt. Düsseldorf, den 22. Juni 2004 Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Stellvertreter des Ministerpräsidenten Dr. Michael V e s p e r Der Innenminister zugleich für den Finanzminister Dr. Fritz B e h r e n s Zusatz zu Artikel 3 Abs. 2 Bekanntmachung des In-Kraft-Tretens des Staatsvertrages zum Lotteriewesen in Deutschland Vom 21. Juli 2004   Nachdem die von den Ländern ausgefertigten Ratifikationsurkunden rechtzeitig bis zum 30. Juni 2004 bei der Bayerischen Staatskanzlei hinterlegt wurden, ist der Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland nach § 18 am 1. Juli 2004 in Kraft getreten.   Düsseldorf, den 21. Juli 2004   Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen Peer  S t e i n b r ü c k   Bekanntmachung des In-Kraft-Tretens des Staatsvertrages über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen Vom 21. Juli 2004   Nachdem die von den Ländern ausgefertigten Ratifikationsurkunden rechtzeitig bis zum 30. Juni 2004 bei der Bayerischen Staatskanzlei hinterlegt wurden, ist der Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen nach § 7 Abs. 1 am 1. Juli 2004 in Kraft getreten.   Düsseldorf, den 21. Juli 2004 Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen Peer  S t e i n b r ü c k

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.