Europäische Union

Beschluss (EU) 2026/1032 der Kommission vom 23. April 2026 über die Kohärenz der Leistungsziele im gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates von Griechenland vorgelegten überarbeiteten Leistungsplanentwurf mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den vierten Bezugszeitraum des Leistungssystems und der Gebührenregelung für den einheitlichen europäischen Luftraum (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2026) 2556)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32026D1032. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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anhand der Kriterien in Anhang IV Nummer 1.4 Buchstaben a, b und c der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 bewertet. (38) In Bezug auf das in Anhang IV Nummer 1.4 Buchstabe a der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 festgelegte Kriterium stellt die Kommission fest, dass der streckenbezogene DUC-Trend auf Ebene der Gebührenzone von + 1,6 % im RP4 hinter dem unionsweiten Trend von – 1,2 % im gleichen Zeitraum zurückbleibt. (39) In Bezug auf das in Anhang IV Nummer 1.4 Buchstabe b der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 festgelegte Kriterium stellt die Kommission fest, dass bei den streckenbezogenen festgestellte Kosten je Leistungseinheit auf Ebene der Gebührenzone mit – 1,2 % im RP4 ein günstigerer Trend zu verzeichnen ist als beim langfristigen unionsweiten Trend von – 1,0 % im gleichen Zeitraum. (40) In Bezug auf das in Anhang IV Nummer 1.4 Buchstabe c der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 festgelegte Kriterium stellt die Kommission fest, dass der DUC-Basiswert auf Ebene der Gebührenzone Griechenland von 22,28 EUR um 45,0 % unter dem durchschnittlichen Basiswert von 40,54 EUR (jeweils in EUR2022) der entsprechenden gemäß Artikel 7 Buchstabe c des Durchführungsbeschlusses (EU) 2024/1688 festgelegten Vergleichsgruppe liegt. (41) Aus den Erwägungsgründen 39 und 40 wird deutlich, dass der langfristige DUC-Trend Griechenlands günstiger ist als der entsprechende unionsweite Trend und dass der Basiswert Griechenlands für 2024 deutlich unter dem durchschnittlichen Basiswert der entsprechenden Vergleichsgruppe liegt. Daher ist die Kommission der Auffassung, dass die in Erwägungsgrund 38 dargelegte Abweichung vom unionsweiten DUC-Trend für den RP4 die Feststellung der Kohärenz der Leistungsziele Griechenlands im Bereich der Kosteneffizienz mit den unionsweit geltenden Leistungszielen im Bereich der Kosteneffizienz nicht ausschließt. (42) Auf der Grundlage der Feststellungen in den Erwägungsgründen 33 bis 41 ist die Kommission der Auffassung, dass Griechenland die Empfehlungen nach Artikel 3 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2025/1040 in Bezug auf die Überarbeitung seiner lokalen Leistungsziele für die Kosteneffizienz angemessen umgesetzt hat. Die Kommission kommt daher zu dem Schluss, dass die von Griechenland in den überarbeiteten Leistungsplanentwurf aufgenommenen überarbeiteten Kosteneffizienzziele als mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den RP4 kohärent erachtet werden sollten. Überprüfung der Kosteneffizienzziele für Flugsicherungsdienste für den An- und Abflug (43) Nach Anhang IV Nummer 2.1 Buchstabe c der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 hat die Kommission die im überarbeiteten Leistungsplanentwurf Griechenlands festgelegten Kosteneffizienzleistungsziele für Flugsicherungsdienste für den An- und Abflug für die in Artikel 1 Absätze 3 und 4 jener Durchführungsverordnung genannten Flughäfen überprüft. Dabei hat sich gezeigt, dass diese Ziele keinen Anlass zur Besorgnis geben. SCHLUSSFOLGERUNGEN (44) In Anbetracht der vorstehenden Ausführungen hat die Kommission festgestellt, dass die im überarbeiteten Leistungsplanentwurf Griechenlands enthaltenen Leistungsziele mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den RP4 im Einklang stehen — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die Leistungsziele, die in dem von Griechenland vorgelegten überarbeiteten Leistungsplanentwurf für den vierten Bezugszeitraum (RP4) enthalten und im Anhang dieses Beschlusses aufgeführt sind, sind mit den im Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1688 festgelegten unionsweit geltenden Leistungszielen für den RP4 vereinbar. Artikel 2 Dieser Beschluss ist an die Hellenische Republik gerichtet. Brüssel, den 23. April 2026 Für die Kommission Apostolos TZITZIKOSTAS Mitglied der Kommission (1)   ABl. L 96 vom 31.3.2004, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2004/549/oj. (2)   ABl. L, 2024/2803, 11.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2803/oj. (3)   ABl. L 56 vom 25.2.2019, S. 1, http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2019/317/2025-01-01. (4)  Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1688 der Kommission vom 12. Juni 2024 zur Festlegung unionsweit geltender Leistungsziele für das Luftverkehrsmanagementnetz für den vierten Bezugszeitraum (vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2029) (ABl. L, 2024/1688, 17.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2024/1688/oj). (5)  Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1040 der Kommission vom 16. Mai 2025 bezüglich der Inkohärenz bestimmter Leistungsziele, die in den von Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Irland, Lettland, Luxemburg, den Niederlanden und der Slowakei gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgelegten Entwürfen der nationalen Leistungspläne und der Leistungspläne für funktionale Luftraumblöcke enthalten sind, mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den vierten Bezugszeitraum des Leistungssystems und der Gebührenregelung für den einheitlichen europäischen Luftraum (ABl. L, 2025/1040, 23.5.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2025/1040/oj). (6)  Verordnung (EG) Nr. 550/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2004 über die Erbringung von Flugsicherungsdiensten im einheitlichen europäischen Luftraum („Flugsicherungsdienste-Verordnung“) (ABl. L 96 vom 31.3.2004, S. 10, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2004/550/oj). (7)  Stellungnahme Nr. 1-2026 des Leistungsüberprüfungsausschusses zur Bewertung der überarbeiteten Leistungsplanentwürfe für den vierten Bezugszeitraum (RP4), 28. Januar 2026. (8)  Durchführungsverordnung (EU) 2019/123 der Kommission vom 24. Januar 2019 zur Festlegung detaillierter Durchführungsbestimmungen für die Netzfunktionen des Flugverkehrsmanagements und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 677/2011 der Kommission (ABl. L 28 vom 31.1.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2019/123/oj). ANHANG In dem von Griechenland vorgelegten überarbeiteten Leistungsplanentwurf enthaltene Leistungsziele, die als mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den vierten Bezugszeitraum kohärent erachtet werden WESENTLICHER LEISTUNGSBEREICH SICHERHEIT Effektivität des Sicherheitsmanagements Griechenland Ziele für die Effektivität des Sicherheitsmanagements, ausgedrückt als Umsetzungsniveau, von EASA-Niveau A bis D Betroffene Anbieter von Flugsicherungsdiensten Ziel des Sicherheitsmanagements 2025 2026 2027 2028 2029 HASP Sicherheitspolitik und -ziele C C C C C Management von Sicherheitsrisiken C C C C D Gewährleistung der Sicherheit C C C C C Förderung der Sicherheit C C C C C Sicherheitskultur C C C C C WESENTLICHER LEISTUNGSBEREICH UMWELT Durchschnittliche horizontale Streckenflugeffizienz des tatsächlichen Flugwegs Griechenland 2025 2026 2027 2028 2029 Ziele im wesentlichen Leistungsbereich Umwelt, ausgedrückt als durchschnittliche horizontale Streckenflugeffizienz des tatsächlichen Flugwegs 2,11  % 2,08  % 2,03  % 1,97  % 1,93  % WESENTLICHER LEISTUNGSBEREICH KAPAZITÄT Durchschnittliche ATFM-Verspätung im Streckenflug in Minuten je Flug Griechenland 2025 2026 2027 2028 2029 Ziele im wesentlichen Leistungsbereich Kapazität, ausgedrückt in Minuten ATFM-Verspätung je Flug 0,34 0,25 0,19 0,16 0,16 WESENTLICHER LEISTUNGSBEREICH KOSTENEFFIZIENZ Festgestellte Kosten je Leistungseinheit für Streckenflugsicherungsdienste Streckengebührenzone Griechenland 2019 Basiswert 2024 Basiswert 2025 2026 2027 2028 2029 Überarbeitete Kosteneffizienzziele, ausgedrückt als festgestellte streckenbezogene Kosten je Leistungseinheit (zu realen Preisen des Jahres 2022) 26,93  EUR 22,28  EUR 22,99  EUR 22,10  EUR 21,57  EUR 23,38  EUR 24,14  EUR ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/1032/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.