Europäische Union

2006/932/EG: Entscheidung der Kommission vom 14. Dezember 2006 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 5993)

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15.12.2006    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 355/96 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 14. Dezember 2006 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 5993) (Nur der deutsche, der finnische, der französische, der griechische, der niederländische, der portugiesische, der spanische und der schwedische Text sind verbindlich) (2006/932/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 729/70 des Rates vom 21. April 1970 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe c, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik (2), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 4, nach Anhörung des Fondsausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Gemäß Artikel 5 der Verordnung (EWG) Nr. 729/70 und Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 sowie gemäß Artikel 8 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 1663/95 der Kommission vom 7. Juli 1995 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EWG) Nr. 729/70 bezüglich des Rechnungsabschlussverfahrens des EAGFL, Abteilung Garantie (3) nimmt die Kommission die notwendigen Überprüfungen vor, teilt den Mitgliedstaaten die Ergebnisse ihrer Überprüfungen mit, nimmt die Bemerkungen der Mitgliedstaaten zur Kenntnis, führt bilaterale Gespräche, um zu einem Einvernehmen mit den betreffenden Mitgliedstaaten zu gelangen, und teilt ihnen schließlich unter Bezugnahme auf die Entscheidung 94/442/EG der Kommission vom 1. Juli 1994 zur Schaffung eines Schlichtungsverfahrens im Rahmen des Rechnungsabschlusses des EAGFL, Abteilung Garantie (4), förmlich ihre Schlussfolgerungen mit. (2) Die Mitgliedstaaten hatten die Möglichkeit, die Eröffnung eines Schlichtungsverfahrens zu beantragen. Einige Mitgliedstaaten haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, und der nach Abschluss des Verfahrens erstellte Bericht ist von der Kommission geprüft worden. (3) Gemäß den Artikeln 2 und 3 der Verordnung (EWG) Nr. 729/70 sowie gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 können nur die Erstattungen bei der Ausfuhr nach Drittländern bzw. nur die Interventionen zur Regulierung der Agrarmärkte finanziert werden, die nach den Gemeinschaftsvorschriften im Rahmen der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte gewährt bzw. durchgeführt wurden. (4) Die vorgenommenen Überprüfungen, die bilateralen Gespräche und die Schlichtungsverfahren haben ergeben, dass ein Teil der von den Mitgliedstaaten gemeldeten Ausgaben diese Voraussetzungen nicht erfüllt und daher vom EAGFL, Abteilung Garantie, nicht finanziert werden kann. (5) Die Beträge, die nicht zulasten des EAGFL, Abteilung Garantie, anerkannt werden, sind in der vorliegenden Entscheidung aufgeführt. Dabei sind die Ausgaben, die mehr als 24 Monate vor dem Zeitpunkt getätigt wurden, zu dem die Kommission den Mitgliedstaaten die Ergebnisse ihrer Überprüfungen schriftlich mitgeteilt hat, unberücksichtigt geblieben. (6) Für die in diese Entscheidung einbezogenen Fälle hat die Kommission den Mitgliedstaaten die wegen der Nichtübereinstimmung mit den Gemeinschaftsvorschriften auszuschließenden Beträge im Rahmen eines zusammenfassenden Berichts zur Kenntnis gebracht. (7) Die vorliegende Entscheidung greift den finanziellen Schlussfolgerungen nicht vor, die die Kommission gegebenenfalls aufgrund von Urteilen des Gerichtshofs ziehen wird, die am 15. Oktober 2006 noch anhängig waren und Rechtsfragen, die Gegenstand dieser Entscheidung sind, betreffen — HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die im Anhang aufgeführten, von den zugelassenen Zahlstellen der Mitgliedstaaten zulasten des EAGFL, Abteilung Garantie, erklärten Ausgaben werden wegen ihrer Nichtübereinstimmung mit den Gemeinschaftsvorschriften von der Gemeinschaftsfinanzierung ausgeschlossen. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an das Königreich Spanien, die Bundesrepublik Deutschland, die Hellenische Republik, die Französische Republik, das Großherzogtum Luxemburg, das Königreich der Niederlande, die Portugiesische Republik und die Republik Finnland gerichtet. Brüssel, den 14. Dezember 2006 Für die Kommission Mariann FISCHER BOEL Mitglied der Kommission (1)   ABl. L 94 vom 28.4.1970, S. 13. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1287/95 (ABl. L 125 vom 8.6.1995, S. 1). (2)   ABl. L 160 vom 26.6.1999, S. 103. (3)   ABl. L 158 vom 8.7.1995, S. 6. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 465/2005 (ABl. L 77 vom 23.3.2005, S. 6). (4)   ABl. L 182 vom 16.7.1994, S. 45. Entscheidung zuletzt geändert durch die Entscheidung 2001/535/EG (ABl. L 193 vom 17.7.2001, S. 25). ANHANG Berichtigungen insgesamt — Haushaltsposten 6701 MS Maßnahme HJ Grund Art % Währung Betrag Bereits abgezogene Beträge Fin. Auswirkungen DE Finanzaudit — Verspätete Zahlungen 2004 Nichteinhaltung der Zahlungsfristen punktuell   EUR – 150 191,69 – 150 191,69 0,00 DE Finanzaudit — Rechnungsabschluss 2002 Rechnungsabschluss des EAGFL-Garantie für das Haushaltsjahr 2002 punktuell   EUR – 861 269,60 0,00 – 861 269,60 DE Finanzaudit — Überschreitung 2003 Überschreitung der finanziellen Obergrenzen punktuell   EUR –3 963,37 0,00 –3 963,37 DE insgesamt           –1 015 424,66 – 150 191,69 – 865 232,97 ES Obst u. Gemüse — Verarbeitung von Feigen und Trockenpflaumen 2003 Nichteinhaltung der Zahlungsfristen punktuell   EUR – 153 697,96 0,00 – 153 697,96 ES Obst u. Gemüse — Verarbeitung von Pfirsichen und Birnen 2003 Nichteinhaltung der Zahlungsfristen punktuell   EUR – 671 734,80 0,00 – 671 734,80 ES Obst u. Gemüse — Verarbeitung von Tomaten 2003 Nichteinhaltung der Zahlungsfristen punktuell   EUR – 131 420,25 0,00 – 131 420,25 ES Obst u. Gemüse — Rücknahmen 2001 Kontrolle bezieht sich nicht auf die Endverwendung des verteilten Erzeugnisses pauschal 5  % EUR –33 757,94 0,00 –33 757,94 ES Obst u. Gemüse — Rücknahmen 2001 Nichteinhaltung der Umweltauflagen punktuell   EUR –2 858 447,88 0,00 –2 858 447,88 ES Obst u. Gemüse — Rücknahmen 2001 Unzureichende Qualität der Kontrollen der vom Markt genommenen Erzeugnisse pauschal 5  % EUR –19 254,89 0,00 –19 254,89 ES Obst u. Gemüse — Rücknahmen 2002 Kontrolle bezieht sich nicht auf die Endverwendung des verteilten Erzeugnisses pauschal 5  % EUR –29 729,38 0,00 –29 729,38 ES Obst u. Gemüse — Rücknahmen 2002 Nichteinhaltung der Umweltauflagen punktuell   EUR –4 357 238,89 0,00 –4 357 238,89 ES Obst u. Gemüse — Rücknahmen 2002 Unzureichende Qualität der Kontrollen der vom Markt genommenen Erzeugnisse pauschal 5  % EUR – 206 215,94 0,00 – 206 215,94 ES Obst u. Gemüse — Rücknahmen 2003 Kontrolle bezieht sich nicht auf die Endverwendung des verteilten Erzeugnisses pauschal 5  % EUR –37 920,18 0,00 –37 920,18 ES Obst u. Gemüse — Rücknahmen 2003 Nichteinhaltung der Umweltauflagen punktuell   EUR –3 679 878,76 0,00 –3 679 878,76 ES Obst u. Gemüse — Rücknahmen 2003 Unzureichende Qualität der Kontrollen der vom Markt genommenen Erzeugnisse pauschal 5  % EUR –82 025,34 0,00 –82 025,34 ES insgesamt           –12 261 322,21 0,00 –12 261 322,21 FI Kulturpflanzen 2003 Nicht gerechtfertigte Anwendung einer Toleranz bei den Gegenkontrollen der Verwaltungen, Mängel bei den Kontrollen der Beihilfekriterien punktuell   EUR – 132 222,76 0,00 – 132 222,76 FI Kulturpflanzen 2004 Nicht gerechtfertigte Anwendung einer Toleranz bei den Gegenkontrollen der Verwaltungen, Mängel bei den Kontrollen der Beihilfekriterien punktuell   EUR – 146 393,43 0,00 – 146 393,43 FI Kulturpflanzen 2005 Nicht gerechtfertigte Anwendung einer Toleranz bei den Gegenkontrollen der Verwaltungen, Mängel bei den Kontrollen der Beihilfekriterien punktuell   EUR – 131 999,21 0,00 – 131 999,21 FI Butterfett in der Lebensmittelherstellung 2002 Erstattung infolge einer Fehlberechnung der finanziellen Berichtigung (Entscheidung 2006/334/EG der Kommission) pauschal 5  % EUR 15 073,27 0,00 15 073,27 FI insgesamt           – 395 542,13 0,00 – 395 542,13 FR Finanzaudit — Verspätete Zahlungen 2004 Nichteinhaltung der Zahlungsfristen punktuell   EUR –9 219 078,83 –9 219 078,83 0,00 FR Finanzaudit — Überschreitung 2003 Überschreitung der finanziellen Obergrenzen punktuell   EUR –27 441,60 –27 441,60 0,00 FR Obst u. Gemüse — Verarbeitung von Feigen und Trockenpflaumen 2003 Mängel der Kontrollen bei den Erzeuger- und Verarbeiterorganisationen pauschal 5  % EUR –1 631 436,97 0,00 –1 631 436,97 FR Obst u. Gemüse — Verarbeitung von Feigen und Trockenpflaumen 2004 Mängel der Kontrollen bei den Erzeuger- und Verarbeiterorganisationen pauschal 5  % EUR –2 363 125,84 0,00 –2 363 125,84 FR Obst u. Gemüse — Rücknahmen 2002 Mängel bei den Qualitätskontrollen pauschal 10  % EUR – 553 591,97 0,00 – 553 591,97 FR Obst u. Gemüse — Rücknahmen 2002 Nicht beihilfefähige Zahlungen punktuell   EUR – 390 167,12 0,00 – 390 167,12 FR Obst u. Gemüse — Rücknahmen 2003 Mängel bei den Qualitätskontrollen pauschal 10  % EUR – 467 514,07 0,00 – 467 514,07 FR Obst u. Gemüse — Rücknahmen 2003 Nicht beihilfefähige Zahlungen punktuell   EUR – 329 251,70 0,00 – 329 251,70 FR Obst u. Gemüse — Rücknahmen 2004 Mängel bei den Qualitätskontrollen pauschal 10  % EUR –73 418,08 0,00 –73 418,08 FR Obst u. Gemüse — Rücknahmen 2004 Nicht beihilfefähige Zahlungen punktuell   EUR –51 662,44 0,00 –51 662,44 FR insgesamt           –15 106 688,62 –9 246 520,43 –5 860 168,19 GR Baumwolle 1999 Mängel bei der Kontrolle der Aussaatflächen und InVeKoS-Kompabilität nicht gesichert pauschal 2  % EUR –13 809 328,47 0,00 –13 809 328,47 GR Baumwolle 2000 Mängel bei der Kontrolle der Aussaatflächen und InVeKoS-Kompabilität nicht gesichert pauschal 2  % EUR –12 772 949,94 0,00 –12 772 949,94 GR Baumwolle 2001 Mängel bei der Kontrolle der Aussaatflächen und InVeKoS-Kompabilität nicht gesichert pauschal 2  % EUR –10 861 691,99 0,00 –10 861 691,99 GR Baumwolle 2002 Mängel bei der Kontrolle der Aussaatflächen und InVeKoS-Kompabilität nicht gesichert pauschal 2  % EUR –9 386,27 0,00 –9 386,27 GR Finanzaudit — Verspätete Zahlungen 2003 Nichteinhaltung der Zahlungsfristen punktuell   EUR –8 585 958,60 –11 332 816,07 2 746 857,47 GR Obst u. Gemüse — Verarbeitungserzeugnisse aus getrockneten Weintrauben (andere Maßnahmen) 2000 Überschätzung der Flächen, Fehlen des geografischen Standorts zur Identifizierung der Anbauflächen, Mängel bei der Kontrolle der Verwendung der geernteten Weintrauben pauschal 10  % EUR –10 463 301,27 0,00 –10 463 301,27 GR Obst u. Gemüse — Verarbeitungserzeugnisse aus getrockneten Weintrauben (andere Maßnahmen) 2001 Überschätzung der Flächen, Fehlen des geografischen Standorts zur Identifizierung der Anbauflächen, Mängel bei der Kontrolle der Verwendung der geernteten Weintrauben pauschal 10  % EUR –10 211 803,93 0,00 –10 211 803,93 GR Obst u. Gemüse — Verarbeitungserzeugnisse aus getrockneten Weintrauben (andere Maßnahmen) 2002 Überschätzung der Flächen, Fehlen des geografischen Standorts zur Identifizierung der Anbauflächen, Mängel bei der Kontrolle der Verwendung der geernteten Weintrauben pauschal 10  % EUR –10 238 190,17 0,00 –10 238 190,17 GR Obst u. Gemüse — Verarbeitung von Zitrusfrüchten 2002 Mängel bei den Kontrollen der Buchführung der Erzeuger- und Verarbeiterorganisationen pauschal 5  % EUR –1 600 595,97 0,00 –1 600 595,97 GR Obst u. Gemüse — Verarbeitung von Zitrusfrüchten 2003 Mängel bei den Kontrollen der Buchführung der Erzeuger- und Verarbeiterorganisationen pauschal 5  % EUR –1 901 064,33 0,00 –1 901 064,33 GR Obst u. Gemüse — Verarbeitung von Zitrusfrüchten 2004 Mängel bei den Kontrollen der Buchführung der Erzeuger- und Verarbeiterorganisationen pauschal 5  % EUR –66 532,29 0,00 –66 532,29 GR Olivenöl — Erzeugungsbeihilfe 2001 Die EDV-Dateien sind nicht funktionsfähig, nicht existente Kontrolle der Anbaumeldungen pauschal 5  % EUR –3 149 196,05 0,00 –3 149 196,05 GR Olivenöl — Erzeugungsbeihilfe 2001 Die EDV-Dateien sind nicht funktionsfähig, nicht existente Kontrolle der Anbaumeldungen pauschal 10  % EUR –51 690 441,26 0,00 –51 690 441,26 GR Olivenöl — Erzeugungsbeihilfe 2002 Die EDV-Dateien sind nicht funktionsfähig, nicht existente Kontrolle der Anbaumeldungen pauschal 5  % EUR 777,64 0,00 777,64 GR Olivenöl — Erzeugungsbeihilfe 2002 Die EDV-Dateien sind nicht funktionsfähig, nicht existente Kontrolle der Anbaumeldungen pauschal 10  % EUR –55 525 481,37 0,00 –55 525 481,37 GR Olivenöl — Erzeugungsbeihilfe 2003 Die EDV-Dateien sind nicht funktionsfähig, nicht existente Kontrolle der Anbaumeldungen pauschal 10  % EUR –52 364 617,95 0,00 –52 364 617,95 GR Olivenöl — Erzeugungsbeihilfe 2004 Die EDV-Dateien sind nicht funktionsfähig, nicht existente Kontrolle der Anbaumeldungen pauschal 10  % EUR – 979 495,25 0,00 – 979 495,25 GR insgesamt           – 244 229 257,47 –11 332 816,07 – 232 896 441,40 LU Finanzaudit — Überschreitung 2003 Überschreitung der finanziellen Obergrenzen punktuell   EUR –42 350,66 –42 350,66 0,00 Total LU           –42 350,66 –42 350,66 0,00 NL Finanzaudit — Verspätete Zahlungen 2004 Nichteinhaltung der Zahlungsfristen punktuell   EUR – 313 633,90 – 313 633,90 0,00 NL Neue Maßnahmen ländl. Entwicklung (EAGFL-Garantie) 2002 Dem EAGFL-Garantie in Rechnung gestellte nicht förderfähige Ausgaben punktuell   EUR –5 670 000,00 0,00 –5 670 000,00 NL Neue Maßnahmen ländl. Entwicklung (EAGFL-Garantie) 2003 Im Rahmen des EAGFL-Ausrichtung genehmigte, aber dem EAGFL-Garantie in Rechnung gestellte Ausgaben punktuell   EUR – 578 520,00 0,00 – 578 520,00 NL Neue Maßnahmen ländl. Entwicklung (EAGFL-Garantie) 2004 Im Rahmen des EAGFL-Ausrichtung genehmigte, aber dem EAGFL-Garantie in Rechnung gestellte Ausgaben punktuell   EUR – 444 629,00 –5 599,00 – 439 030,00 NL insgesamt           –7 006 782,90 – 319 232,90 –6 687 550,00 PT Kulturpflanzen 2003 Unzureichende Überprüfung der Förderfähigkeit der Anträge auf Hartweizenbeihilfe pauschal 5  % EUR –1 962 129,00 0,00 –1 962 129,00 PT Kulturpflanzen 2004 Unzureichende Überprüfung der Förderfähigkeit der Anträge auf Hartweizenbeihilfe pauschal 5  % EUR –1 983 698,00 0,00 –1 983 698,00 PT Finanzaudit — Verspätete Zahlungen 2004 Nichteinhaltung der Zahlungsfristen punktuell   EUR – 855 539,34 – 884 529,11 28 989,77 PT Obst u. Gemüse — Betriebsfonds 2003 Nichteinhaltung der Zahlungsfristen punktuell   EUR – 293,03 0,00 – 293,03 PT Obst u. Gemüse — Verarbeitung von Pfirsichen und Birnen 2003 Nichteinhaltung der Zahlungsfristen punktuell   EUR –2 541,18 0,00 –2 541,18 PT Obst u. Gemüse — Verarbeitung von Tomaten 2003 Nichteinhaltung der Zahlungsfristen punktuell   EUR – 582 983,67 0,00 – 582 983,67 PT insgesamt           –5 387 184,22 – 884 529,11 –4 502 655,11

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.