Europäische Union

98/635/EGKS: Entscheidung der Kommission vom 3. Juni 1998 über zusätzliche Beihilfen Spaniens zugunsten des Steinkohlenbergbaus in den Jahren 1994, 1995 und 1996 (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1998) 2043) (Nur der spanische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 31998D0635. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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me zu diesen Änderungen ab. Artikel 2 Spanien wird ermächtigt, den Unternehmen HUNOSA, Minas de Figaredo S.A. und Mina de la Camocha S.A. für die Geschäftsjahre 1994, 1995 und 1996 die folgenden zusätzlichen Beihilfen zu zahlen: a) eine Beihilfe für die Rücknahme der Fördertätigkeit gemäß Artikel 4 der Entscheidung Nr. 3632/93/EGKS in Höhe von 20,452 Mrd. ESP zugunsten der Unternehmen HUNOSA und Minas de Figaredo S.A.; b) eine Beihilfe gemäß Artikel 5 der Entscheidung Nr. 3632/93/EGKS in Höhe von 43,305 Mrd. ESP zur Deckung außergewöhnlicher Belastungen, die aus der Zahlung besonderer Sozialleistungen für Beschäftigte entstehen, die ihren Arbeitsplatz infolge von Maßnahmen zur Umstrukturierung, Rationalisierung, Modernisierung und Rücknahme der Fördertätigkeit des spanischen Steinkohlenbergbaus verlieren; c) eine Beihilfe gemäß Artikel 5 der Entscheidung Nr. 3632/93/EGKS in Höhe von 3,296 Mrd. ESP zur Deckung außergewöhnlicher Belastungen, durch die die zusätzlichen Kosten für die Stillegung von Produktionsstätten als Folge der Maßnahmen zur Umstrukturierung, Rationalisierung, Modernisierung und Rücknahme der Fördertätigkeit des spanischen Steinkohlenbergbaus getragen werden sollen. Artikel 3 Spanien teilt der Kommission spätestens bis zum 30. September 1998 mit, welche Beträge für die Geschäftsjahre 1994, 1995 und 1996 tatsächlich an die Unternehmen HUNOSA, Minas de Figaredo S.A. und Mina de la Camocha S.A. gezahlt wurden. Artikel 4 Diese Entscheidung ist an das Königreich Spanien gerichtet. Brüssel, den 3. Juni 1998 Für die Kommission Christos PAPOUTSIS Mitglied der Kommission (1) ABl. L 329 vom 30. 12. 1993, S. 12. (2) Spanischer Staatsanzeiger B.O.E. Nr. 312, S. 37519. (3) ABl. L 385 vom 31. 12. 1994, S. 31. (4) ABl. C 137 vom 3. 5. 1997, S. 6. (5) ABl. L 259 vom 12. 10. 1996, S. 14. (6) ABl. L 253 vom 5. 10. 1996, S. 15. (7) ABl. L 57 vom 10. 3. 1993, S. 26.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.