Europäische Union

Beschluss (EU) 2026/2174 des Rates vom 22. September 2026 zur Ernennung von zwei vom Königreich Spanien vorgeschlagenen stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses der Regionen

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2026/2174 29.9.2026 BESCHLUSS (EU) 2026/2174 DES RATES vom 22. September 2026 zur Ernennung von zwei vom Königreich Spanien vorgeschlagenen stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses der Regionen DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305, gestützt auf den Beschluss (EU) 2019/852 des Rates vom 21. Mai 2019 über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen (1), auf Vorschlag der spanischen Regierung, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Nach Artikel 300 Absatz 3 des Vertrags setzt sich der Ausschuss der Regionen aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammen, die entweder ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind. (2) Am 10. Dezember 2024 hat der Rat den Beschluss (EU) 2025/71 (2) zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2025 bis zum 25. Januar 2030 angenommen. (3) Infolge des Ablaufs der nationalen Mandate, auf deren Grundlage Herr Carlos MARTÍNEZ MÍNGUEZ und Herr Adrián Ariel ZITTELLI FERRARI zur Ernennung vorgeschlagen worden waren, sind die Sitze von zwei stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses der Regionen frei geworden. (4) Die spanische Regierung hat die folgenden Vertreter regionaler oder lokaler Gebietskörperschaften, die ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer lokalen Gebietskörperschaft innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind, als stellvertretende Mitglieder des Ausschusses der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2030, vorgeschlagen: Herrn Francisco Javier AYALA ORTEGA, Alcalde de Fuenlabrada, Madrid, España (Bürgermeister von Fuenlabrada, Madrid, Spanien), und Frau María Cruz FERREIRA COSTA, Directora general de Unión Europea de la Región de Murcia (Generaldirektorin für europäische Angelegenheiten der Region Murcia) — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die folgenden Vertreter regionaler oder lokaler Gebietskörperschaften, die ein auf Wahlen beruhendes Mandat innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind, werden für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2030, zu stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses der Regionen ernannt: — Herr Francisco Javier AYALA ORTEGA, Alcalde de Fuenlabrada, Madrid, España (Bürgermeister von Fuenlabrada, Madrid, Spanien), und — Frau María Cruz FERREIRA COSTA, Directora general de Unión Europea de la Región de Murcia (Generaldirektorin für europäische Angelegenheiten der Region Murcia). Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 22. September 2026. Im Namen des Rates Der Präsident T. BYRNE (1)   ABl. L 139 vom 27.5.2019, S. 13, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2019/852/oj. (2)  Beschluss (EU) 2025/71 des Rates vom 10. Dezember 2024 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2025 bis zum 25. Januar 2030 (ABl. L, 2025/71, 16.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/71/oj). ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/2174/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.