Europäische Union

2012/754/EU: Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 29. November 2012 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2013 (EZB/2012/26)

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6.12.2012    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 334/50 BESCHLUSS DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 29. November 2012 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2013 (EZB/2012/26) (2012/754/EU) DER EZB-RAT — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 128 Absatz 2, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Europäische Zentralbank (EZB) hat seit dem 1. Januar 1999 das ausschließliche Recht, den Umfang der Ausgabe von Münzen durch die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, zu genehmigen. (2) Die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, haben der EZB ihre Schätzungen hinsichtlich des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen im Jahr 2013 zur Genehmigung vorgelegt, ergänzt durch Erläuterungen zur verwendeten Prognosenmethodik — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS GEFASST: Artikel 1 Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen im Jahr 2013 Die EZB genehmigt hiermit den Umfang der Ausgabe von Euro-Münzen durch die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, im Jahr 2013 wie in der folgenden Tabelle aufgeführt: (in Mio. EUR)   Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Münzen und Ausgabe von (nicht für den Umlauf bestimmten) Sammlermünzen im Jahr 2013 Belgien 149,9 Deutschland 758,0 Estland 10,1 Irland 48,4 Griechenland 8,9 Spanien 230,0 Frankreich 300,0 Italien 101,5 Zypern 7,1 Luxemburg 40,0 Malta 8,1 Niederlande 63,8 Österreich 253,0 Portugal 17,2 Slowenien 15,0 Slowakei 21,4 Finnland 60,0 Artikel 2 Schlussbestimmung Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet, deren Währung der Euro ist. Geschehen zu Frankfurt am Main am 29. November 2012. Der Präsident der EZB Mario DRAGHI

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.