Europäische Union

Beschluss (GASP) 2023/1501 des Rates vom 20. Juli 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

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20.7.2023    DE Amtsblatt der Europäischen Union LI 183/48 BESCHLUSS (GASP) 2023/1501 DES RATES vom 20. Juli 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29, gestützt auf den Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat hat am 17. März 2014 den Beschluss 2014/145/GASP (1) angenommen. (2) Die Union unterstützt nach wie vor uneingeschränkt die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine. (3) Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 23. März 2023 den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, der eine offenkundige Verletzung der VN-Charta darstellt, erneut entschieden verurteilt. Der Europäische Rat hat ferner bekräftigt, dass die Union nach wie vor entschlossen ist, den kollektiven Druck auf Russland aufrechtzuerhalten und zu erhöhen, auch durch mögliche weitere restriktive Maßnahmen. (4) Iran leistet militärische Unterstützung für den grundlosen und ungerechtfertigten Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Angesichts der ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass fünf an der Entwicklung und Lieferung unbemannter Luftfahrzeuge an Russland beteiligte Personen in die im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP enthaltene Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden sollten. (5) Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich. (6) Der Beschluss 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Der Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 20. Juli 2023. Im Namen des Rates Der Präsident J. BORRELL FONTELLES (1)  Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 16). ANHANG Die folgenden Personen werden in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgenommen: „Personen   Name Angaben zur Identifizierung Begründung Datum der Aufnahme in die Liste 1573. Hamid Reza SHARIFI TEHRANI حمید رضا شریفی تهرانی alias Hamidreza SHARIFI TEHRANI Funktion: Mitglied im Vorstand von Qods Aviation Industries Geburtsdatum: 6.7.1974 Geburtsort: Iran Staatsangehörigkeit: iranisch Geschlecht: männlich Hamid Reza Sharifi-Tehrani ist ein wichtiges Mitglied im Verwaltungsrat von Qods Aviation Industries (QAI), einem Unternehmen, das Mohajer-6-Drohnen an Russland verkauft, die im Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine eingesetzt werden. Daher ist er für Handlungen und politische Maßnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und bedrohen. 20.7.2023 1574. Ali Reza TANGSIRI علیرضا تنگسیری Funktion: Befehlshaber der Marine des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (Islamic Revolutionary Guard Corps — IRGC) sowie Verwaltungsratsvorsitzender und Mitglied des Vorstands der Paravar Pars Company Geburtsdatum: 27.8.1963 Geburtsort: Arvandkenar, Iran Staatsangehörigkeit: iranisch Geschlecht: männlich Ali Reza Tangsiri ist Befehlshaber der Marine des IRGC sowie Verwaltungsratsvorsitzender und ein Mitglied des Vorstands der Paravar Pars Company, die unbemannte Luftfahrzeuge (Unmanned Aerial Vehicles — UAV) für die Luft- und Weltraumstreitkräfte des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (Islamic Revolutionary Guard Corps Aerospace Force — IRGC ASF) hergestellt und diese für die Marine des IRGC getestet hat. Insbesondere war die Paravar Pars Company an der Forschung, Entwicklung und Produktion des iranischen UAV des Typs Shahed-171 beteiligt, das von den IRGC AF entwickelt wurde. Die in Iran hergestellten UAV des Typs Shahed-171 werden von der Russischen Föderation im Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt. Daher ist er für Handlungen und politische Maßnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und bedrohen. 20.7.2023 1575. Mohsen ASADI محسن اسدی Funktion: Mitglied des Vorstands der Paravar Pars Company Geburtsdatum: 16.9.1971 Geburtsort: Kerman, Iran Geschlecht: männlich Mohsen Asadi ist Mitglied des Vorstands von Paravar Pars Company, die unbemannte Luftfahrzeuge (Unmanned Aerial Vehicles — UAV) für die Luft- und Weltraumstreitkräfte des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (Islamic Revolutionary Guard Corps Aerospace Force — IRGC ASF) hergestellt und diese für die Marine des IRGC getestet hat. Insbesondere war die Paravar Pars Company an der Forschung, Entwicklung und Produktion des iranischen UAV des Typs Shahed-171 beteiligt, das von den IRGC AF entwickelt wurde. Die in Iran hergestellten UAV des Typs Shahed-171 werden von der Russischen Föderation im Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt. Daher ist er für Handlungen und politische Maßnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und bedrohen. 20.7.2023 1576. Mohammad Reza MOHAMMADI محمد رضا محمدی Funktion: Mitglied des Vorstands der Paravar Pars Company Geburtsdatum: 16.4.1971 Geburtsort: Teheran, Iran Staatsangehörigkeit: iranisch Geschlecht: männlich Mohammad Reza Mohammadi ist ein Mitglied des Vorstands von Paravar Pars Company, die unbemannte Luftfahrzeuge (Unmanned Aerial Vehicles — UAV) für die Luft- und Weltraumstreitkräfte des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (Islamic Revolutionary Guard Corps Aerospace Force — IRGC ASF) hergestellt und diese für die Marine des IRGC getestet hat. Insbesondere war die Paravar Pars Company an der Forschung, Entwicklung und Produktion des iranischen UAV des Typs Shahed-171 beteiligt, das von den IRGC AF entwickelt wurde. Die in Iran hergestellten UAV des Typs Shahed-171 werden von der Russischen Föderation im Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt. Daher ist er für Handlungen und politische Maßnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und bedrohen. 20.7.2023 1577. Mohammad Sadegh Heidari MOUSA محمد صادق حیدری موسی Funktion: Mitglied des Vorstands der Paravar Pars Company Geburtsdatum: 24.9.1977 Geburtsort: Shahrebabak, Iran Staatsangehörigkeit: iranisch Geschlecht: männlich Mohammad Sadegh Heidari Mousa ist ein Mitglied des Vorstands von Paravar Pars Company, die unbemannte Luftfahrzeuge (Unmanned Aerial Vehicles — UAV) für die Luft- und Weltraumstreitkräfte des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (Islamic Revolutionary Guard Corps Aerospace Force — IRGC ASF) hergestellt und diese für die Marine des IRGC getestet hat. Insbesondere war die Paravar Pars Company an der Forschung, Entwicklung und Produktion des iranischen UAV des Typs Shahed-171 beteiligt, das von den IRGC AF entwickelt wurde. Die in Iran hergestellten UAV des Typs Shahed-171 werden von der Russischen Föderation im Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt. Daher ist er für Handlungen und politische Maßnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und bedrohen. 20.7.2023“

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.