Europäische Union

2008/872/EG: Beschluss des Rates vom 18. November 2008 zur Ernennung von zwei deutschen Stellvertretern im Ausschuss der Regionen

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32008D0872. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

19.11.2008    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 308/50 BESCHLUSS DES RATES vom 18. November 2008 zur Ernennung von zwei deutschen Stellvertretern im Ausschuss der Regionen (2008/872/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 263, auf Vorschlag der deutschen Regierung, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat hat am 24. Januar 2006 den Beschluss 2006/116/EG zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2006 bis zum 25. Januar 2010 (1) angenommen. (2) Infolge des Ablaufs der Mandate von Herrn Stefan KRAXNER und von Frau Ulrike KUHLO sind zwei Sitze von Stellvertretern im Ausschuss der Regionen frei geworden — BESCHLIESST: Artikel 1 Zu Stellvertretern im Ausschuss der Regionen werden jeweils für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2010, ernannt: — Herr Roland HEINTZE, Mitglied der Hamburger Bürgerschaft, — Herr Roland RIESE, Mitglied des Niedersächsischen Landtages. Artikel 2 Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam. Geschehen zu Brüssel am 18. November 2008. Im Namen des Rates Der Präsident M. BARNIER (1)   ABl. L 56 vom 25.2.2006, S. 75.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.