Europäische Union

2009/401/EG: Beschluss des Rates vom 12. Mai 2009 zur Veranstaltung Kulturhauptstadt Europas im Jahr 2013

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26.5.2009    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 127/10 BESCHLUSS DES RATES vom 12. Mai 2009 zur Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ im Jahr 2013 (2009/401/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf den Beschluss Nr. 1622/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ für die Jahre 2007 bis 2019 (1), nach Kenntnisnahme der Berichte der Auswahljury vom September und Oktober 2008 über die Auswahl der Kulturhauptstädte Europas in Frankreich bzw. in der Slowakei und der Stellungnahme des Europäischen Parlaments, in der Erwägung, dass die in Artikel 4 des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG festgelegten Kriterien vollständig erfüllt sind, gestützt auf die Empfehlung der Kommission vom 20. April 2009 — BESCHLIESST: Einziger Artikel Marseille (Frankreich) und Košice (Slowakei) werden zu „Kulturhauptstädten Europas 2013“ ernannt. Geschehen zu Brüssel am 12. Mai 2009. Im Namen des Rates Die Präsidentin M. KOPICOVÁ (1)   ABl. L 304 vom 3.11.2006, S. 1.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.