Europäische Union

2010/216/: Beschluss der Kommission vom 14. April 2010 zur Änderung der Richtlinie 2009/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die statistische Erfassung des Güter- und Personenseeverkehrs (Text von Bedeutung für den EWR)

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15.4.2010    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 94/33 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 14. April 2010 zur Änderung der Richtlinie 2009/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die statistische Erfassung des Güter- und Personenseeverkehrs (Text von Bedeutung für den EWR) (2010/216/EU) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der der Europäischen Union, gestützt auf die Richtlinie 2009/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die statistische Erfassung des Güter- und Personenseeverkehrs (1), insbesondere auf Artikel 3, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Bei der Erstellung der europäischen Statistiken sollte ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Nutzerbedarf und der Belastung der Befragten bestehen. (2) Die vorliegenden Daten, die gemäß der europäischen Rechtsvorschrift über die statistische Erfassung des Güter- und Personenseeverkehrs erhoben werden, sowie die Verbreitungspolitik wurden einer technischen Analyse auf europäischer Ebene unterzogen, damit mögliche technische Lösungen vorgeschlagen werden können, um die verschiedenen Tätigkeiten, die für die statistische Produktion notwendig sind, soweit wie möglich zu vereinfachen und gleichzeitig die Endproduktion auf den derzeitigen und vorhersehbaren Nutzerbedarf abzustimmen. (3) Diese Analyse hat ergeben, dass die vorliegenden vierteljährlichen Statistiken über den Personenverkehr in den wichtigsten europäischen Häfen und die vorliegenden vierteljährlichen Statistiken über den Schiffsverkehr in den wichtigsten europäischen Häfen der Kommission (Eurostat) übermittelt und jährlich verbreitet werden sollten, während die Variable im Zusammenhang mit der Klassifizierungsdimension „Nationalität der Flagge“ im Rahmen der vorliegenden vierteljährlichen Statistiken über den Personenverkehr in den wichtigsten europäischen Häfen von den Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis erhoben werden sollte. (4) Die Systematik der Küstengebiete und die Systematik der Nationalität der Flagge müssen an die technischen Entwicklungen angepasst werden. (5) Die Richtlinie 2009/42/EG sollte daher entsprechend geändert werden. (6) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des durch die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken (2) eingesetzten Ausschusses für das Europäische Statistische System — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die Anhänge IV, V und VIII der Richtlinie 2009/42/EG erhalten die Fassung des Anhangs dieses Beschlusses. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Das erste Bezugsjahr für die Anwendung dieses Beschlusses ist das Jahr 2009, das sich auf die Daten für 2009 bezieht. Brüssel, den 14. April 2010 Für die Kommission Der Präsident José Manuel BARROSO (1)   ABl. L 141 vom 6.6.2009, S. 29. (2)   ABl. L 87 vom 31.3.2009, S. 164. ANHANG „ANHANG IV KÜSTENGEBIETE Zu verwenden ist die im Bezugsjahr der Daten gültige Fassung der Geonomenklatur (Länder- und Gebietsverzeichnis für die Statistik des Außenhandels der Gemeinschaft und des Handels zwischen ihren Mitgliedstaaten) (1). Der Code umfasst vier Stellen und setzt sich zusammen aus dem ISO-Alpha-2-Ländercode der oben genannten Nomenklatur, gefolgt von zwei Nullen (z. B. Code GR00 für Griechenland), außer bei Ländern, die in zwei oder mehr Küstengebiete untergliedert sind. Diese Küstengebiete sind durch eine vierte Stelle gekennzeichnet, die keine Null ist (sondern eine Ziffer zwischen 1und 7), wie in der folgenden Liste dargestellt: Code Küstengebiete FR01 Frankreich: Atlantik-/Nordseeküste FR02 Frankreich: Mittelmeerküste FR03 Französische Überseegebiete: Französisch-Guayana FR04 Französische Überseegebiete: Martinique und Guadeloupe FR05 Französische Überseegebiete: Réunion DE01 Deutschland: Nordseeküste DE02 Deutschland: Ostseeküste DE03 Deutschland: Binnenland GB01 Vereinigtes Königreich GB02 Insel Man GB03 Kanalinseln ES01 Spanien: Nordatlantikküste ES02 Spanien: Mittelmeer- und Südatlantikküste einschließlich der Balearen und der Kanarischen Inseln SE01 Schweden: Ostseeküste SE02 Schweden: Nordseeküste TR01 Türkei: Schwarzmeerküste TR02 Türkei: Mittelmeerküste RU01 Russland: Schwarzmeerküste RU03 Russland: Asien RU04 Russland: Barentssee-/Weißmeerküste RU05 Russland: Ostseeküste, nur Finnischer Meerbusen RU06 Russland: Ostseeküste, ohne Finnischen Meerbusen RU07 Russland: europäische Binnenwasserstraßen einschließlich Kaspisches Meer MA01 Marokko: Mittelmeerküste MA02 Marokko: Westafrikanische Küste EG01 Ägypten: Mittelmeerküste EG02 Ägypten: Rotmeerküste IL01 Israel: Mittelmeerküste IL02 Israel: Rotmeerküste SA01 Saudi-Arabien: Rotmeerküste SA02 Saudi-Arabien: Golfküste US01 Vereinigte Staaten: Nordatlantikküste US02 Vereinigte Staaten: Südatlantikküste US03 Vereinigte Staaten: Golfküste US04 Vereinigte Staaten: Südpazifikküste US05 Vereinigte Staaten: Nordpazifikküste US06 Vereinigte Staaten: Große Seen US07 Puerto Rico CA01 Kanada: Atlantikküste CA02 Kanada: Große Seen und Oberer St.-Lorenz-Strom CA03 Kanada: Westküste CO01 Kolumbien: Nordküste CO02 Kolumbien: Westküste Zusätzliche Codes ZZ01 Offshore-Anlagen anderweitig nicht genannt ZZ02 Aggregate und anderweitig nicht genannt „ANHANG V NATIONALITÄT DER FLAGGE Zu verwenden ist die im Bezugsjahr der Daten gültige Fassung der Geonomenklatur (Länder- und Gebietsverzeichnis für die Statistik des Außenhandels der Gemeinschaft und des Handels zwischen ihren Mitgliedstaaten) (2). Der Code umfasst vier Stellen und setzt sich zusammen aus dem ISO-Alpha-2-Ländercode der oben genannten Nomenklatur, gefolgt von zwei Nullen (z. B. Code GR00 für Griechenland), außer bei Ländern mit mehreren Flaggen. Diese Länder sind durch die vierte Stelle gekennzeichnet, die keine Null ist, wie in der folgenden Liste dargestellt: FR01 Frankreich FR02 Französische Antarktisgebiete (einschließlich Kerguelen) [Register Ende April 2007 aufgehoben] FR03 Frankreich (RIF) [neues Register im Mai 2007 eingeführt] IT01 Italien — erstes Register IT02 Italien — internationales Register GB01 Vereinigtes Königreich GB02 Insel Man GB03 Kanalinseln GB04 Gibraltar DK01 Dänemark DK02 Dänemark (DIS) PT01 Portugal PT02 Portugal (MAR) ES01 Spanien ES02 Spanien (Rebeca) NO01 Norwegen NO02 Norwegen (NIS) US01 USA US02 Puerto Rico „ANHANG VIII STRUKTUR DER STATISTISCHEN DATENSÄTZE Mit den in diesem Anhang dargestellten Datensätzen wird die Periodizität der benötigten gemeinschaftlichen Seeverkehrsdaten angegeben. Jeder Datensatz definiert eine Kreuzklassifikation, für die Angaben von guter Qualität benötigt werden, mit einer begrenzten Zahl von Dimensionen auf unterschiedlichen Systematikebenen; alle anderen Dimensionen werden aggregiert. Der Rat beschließt über die Bedingungen für die Erhebung des Datensatzes B1 auf Vorschlag der Kommission und anhand der Ergebnisse der nach Artikel 10 der Richtlinie 95/65/EG während einer dreijährigen Übergangszeit durchgeführten Pilotstudie über die Durchführbarkeit und die Kosten für die Mitgliedstaaten und für die Auskunftspersonen durch die Erhebung dieser Angaben. ZUSAMMENGEFASSTE UND AUFGESCHLÜSSELTE STATISTIKEN — Bei den sowohl für Waren als auch für Fahrgäste ausgewählten Häfen sind folgende Datensätze zu übermitteln: A1, A2, B1, C1, D1, E1, F1 und/oder F2. — Bei den für Waren, aber nicht für Fahrgäste ausgewählten Häfen sind folgende Datensätze zu übermitteln: A1, A2, A3, B1, C1, E1, F1 und/oder F2. — Bei den für Fahrgäste, aber nicht für Waren ausgewählten Häfen sind folgende Datensätze zu übermitteln: A3, D1, F1 und/oder F2. — Bei den ausgewählten Häfen und den nicht ausgewählten Häfen (weder für Waren noch für Fahrgäste) ist folgender Datensatz zu übermitteln: A3. Datensatz A1 : Seeverkehr in den wichtigsten europäischen Häfen nach Hafen, Ladungsart und Relation Periodizität der Datenübermittlung : vierteljährlich   Variablen Darstellungsform Systematik Dimensionen Datensatz 2 alphanumerische Zeichen A1 Bezugsjahr 4 alphanumerische Zeichen (z.B. 1997) Bezugsquartal 1 alphanumerisches Zeichen (1, 2, 3, 4) Meldehafen 5 alphanumerische Zeichen Ausgewählte EWR-Häfen der Hafenliste Richtung 1 alphanumerisches Zeichen Eingehend, ausgehend (1, 2) Einlade-/Ausladehafen 5 alphanumerische Zeichen EWR-Häfen der Hafenliste Relation 4 alphanumerische Zeichen Küstengebiete, Anhang IV Ladungsart 1 alphanumerisches Zeichen Ladungsarten, Anhang II Angabe: Bruttogewicht der Güter in Tonnen. Datensatz A2 : Seeverkehr ohne Ladeeinheiten in den wichtigsten europäischen Häfen nach Hafen, Ladungsart und Relation Periodizität der Datenübermittlung : vierteljährlich   Variablen Darstellungsform Systematik Dimensionen Datensatz 2 alphanumerische Zeichen A2 Bezugsjahr 4 alphanumerische Zeichen (z.B. 1997) Bezugsquartal 1 alphanumerisches Zeichen (1, 2, 3, 4) Meldehafen 5 alphanumerische Zeichen Ausgewählte EWR-Häfen der Hafenliste Richtung 1 alphanumerisches Zeichen Eingehend, ausgehend (1, 2) Einlade-/Ausladehafen 5 alphanumerische Zeichen EWR-Häfen der Hafenliste Relation 4 alphanumerische Zeichen Küstengebiete, Anhang IV Ladungsart 2 alphanumerische Zeichen Ladungsarten (nur ohne Ladeeinheiten), Anhang II (Unterkategorien 1X, 11, 12, 13, 19, 2X, 21, 22, 23, 29, 9X, 91, 92 und 99) Angabe: Bruttogewicht der Güter in Tonnen. Datensatz A3 : Zu erhebende Daten für ausgewählte Häfen und für Häfen, für die keine detaillierten Statistiken zu erstellen sind (vgl. Artikel 4 Absatz 3) Periodizität der Datenübermittlung : jährlich   Variablen Darstellungsform Systematik Dimensionen Datensatz 2 alphanumerische Zeichen A3 Bezugsjahr 4 alphanumerische Zeichen (z.B. 1997) Bezugsquartal 1 alphanumerisches Zeichen (0) Meldehafen 5 alphanumerische Zeichen Sämtliche Häfen der Hafenliste Richtung 1 alphanumerisches Zeichen Eingehend, ausgehend (1, 2) Angabe: Bruttogewicht der Güter in Tonnen. Anzahl der Passagiere (ohne Kreuzfahrtpassagiere). Anzahl der Kreuzfahrtpassagiere, die eine Kreuzfahrt beginnen und beenden. Anzahl der Kreuzfahrtpassagiere auf Landausflügen: Richtung: nur eingehend (1) — (fakultativ). Datensatz B1 : Seeverkehr in den wichtigsten europäischen Häfen nach Hafen, Ladungsart, Waren und Relation Periodizität der Datenübermittlung : jährlich   Variablen Darstellungsform Systematik Dimensionen Datensatz 2 alphanumerische Zeichen B1 Bezugsjahr 4 alphanumerische Zeichen (z.B. 1997) Bezugsquartal 1 alphanumerisches Zeichen (0) Meldehafen 5 alphanumerische Zeichen Ausgewählte EWR-Häfen der Hafenliste Richtung 1 alphanumerisches Zeichen Eingehend, ausgehend (1, 2) Einlade-/Ausladehafen 5 alphanumerische Zeichen EWR-Häfen der Hafenliste Relation 4 alphanumerische Zeichen Küstengebiete, Anhang IV Ladungsart 2 alphanumerische Zeichen Ladungsarten, Anhang II Ware 2 alphanumerische Zeichen Gütersystematik, Anhang III Angabe: Bruttogewicht der Güter in Tonnen. Datensatz C1 : Seeverkehr mit Ladeeinheiten in den wichtigsten europäischen Häfen nach Hafen, Ladungsart, Relation und Angabe, ob beladen oder unbeladen Periodizität der Datenübermittlung : vierteljährlich   Variablen Darstellungsform Systematik Dimensionen Datensatz 2 alphanumerische Zeichen C1 Bezugsjahr 4 alphanumerische Zeichen (z.B. 1997) Bezugsquartal 1 alphanumerisches Zeichen (1, 2, 3, 4) Meldehafen 5 alphanumerische Zeichen Ausgewählte EWR-Häfen der Hafenliste Richtung 1 alphanumerisches Zeichen Eingehend, ausgehend (1, 2) Einlade-/Ausladehafen 5 alphanumerische Zeichen EWR-Häfen der Hafenliste Relation 4 alphanumerische Zeichen Küstengebiete, Anhang IV Ladungsart 2 alphanumerische Zeichen Ladungsarten (nur Container, Ro-Ro), Anhang II (Unterkategorien 3X, 31, 32, 33, 34, 5X, 51, 52, 53, 54, 56, 59, 6X, 61, 62, 63 und 69) Angabe: Bruttogewicht der Güter in Tonnen (Ladungsart: Unterkategorien 3X, 31, 32, 33, 34, 5X, 51, 54, 56, 59, 6X, 61, 62, 63 und 69). Anzahl der Einheiten (Ladungsart: Unterkategorien 3X, 31, 32, 33, 34, 5X, 51, 52, 53, 54, 56, 59, 6X, 61, 62, 63 und 69). Anzahl der leeren Einheiten (Ladungsart: Unterkategorien 3X, 31, 32, 33, 34, 5X, 51, 59, 6X, 61, 63 und 69). Datensatz D1 : Fahrgastverkehr in den wichtigsten europäischen Häfen nach Relation und Nationalität der Flagge Periodizität der Datenübermittlung : jährlich   Variablen Darstellungsform Systematik Dimensionen Datensatz 2 alphanumerische Zeichen D1 Bezugsjahr 4 alphanumerische Zeichen (z.B. 1997) Bezugsquartal 1 alphanumerisches Zeichen (1, 2, 3, 4) Meldehafen 5 alphanumerische Zeichen Ausgewählte EWR-Häfen der Hafenliste Richtung 1 alphanumerisches Zeichen Eingehend, ausgehend (1, 2) Einlade-/Ausladehafen 5 alphanumerische Zeichen EWR-Häfen der Hafenliste Relation 4 alphanumerische Zeichen Küstengebiete, Anhang IV Nationalität der Flagge (fakultativ) 4 alphanumerische Zeichen Nationalität der Flagge, Anhang V Angabe: Anzahl der Passagiere ohne Kreuzfahrtpassagiere, die eine Reise beginnen oder beenden und ohne Kreuzfahrtpassagiere auf Landausflug. Datensatz E1 : Seeverkehr in den wichtigsten europäischen Häfen nach Hafen, Ladungsart, Relation und Nationalität der Flagge Periodizität der Datenübermittlung : jährlich   Variablen Darstellungsform Systematik Dimensionen Datensatz 2 alphanumerische Zeichen E1 Bezugsjahr 4 alphanumerische Zeichen (z.B. 1997) Bezugsquartal 1 alphanumerisches Zeichen (0) Meldehafen 5 alphanumerische Zeichen Ausgewählte EWR-Häfen der Hafenliste Richtung 1 alphanumerisches Zeichen Eingehend, ausgehend (1, 2) Einlade-/Ausladehafen 5 alphanumerische Zeichen EWR-Häfen der Hafenliste Relation 4 alphanumerische Zeichen Küstengebiete, Anhang IV Ladungsart 1 alphanumerisches Zeichen Ladungsarten, Anhang II Nationalität der Flagge 4 alphanumerische Zeichen Nationalität der Flagge, Anhang V Angabe: Bruttogewicht der Güter in Tonnen. Datensatz F1 : Europäischer Hafenschiffsverkehr nach Hafen, Typ und Größenklasse der Schiffe, in die Güter geladen und aus denen Güter gelöscht werden, in die Passagiere einsteigen und aus denen Passagiere aussteigen (einschließlich Kreuzfahrtpassagiere auf Landausflügen) Periodizität der Datenübermittlung : jährlich   Variablen Darstellungsform Systematik Dimensionen Datensatz 2 alphanumerische Zeichen F1 Bezugsjahr 4 alphanumerische Zeichen (z.B. 1997) Bezugsquartal 1 alphanumerisches Zeichen (1, 2, 3, 4) Meldehafen 5 alphanumerische Zeichen Ausgewählte EWR-Häfen der Hafenliste Richtung 1 alphanumerisches Zeichen Eingehend, ausgehend (1, 2) Schiffstyp 2 alphanumerische Zeichen Schiffstyp, Anhang VI Schiffsgröße 2 alphanumerische Zeichen Tragfähigkeit, Anhang VII Angabe: Anzahl der Schiffe. Tragfähigkeit der Schiffe in Tonnen. Datensatz F2 : Europäischer Hafenschiffsverkehr nach Hafen, Typ und Größenklasse der Schiffe, in die Güter geladen und aus denen Güter gelöscht werden, in die Passagiere einsteigen und aus denen Passagiere aussteigen (einschließlich Kreuzfahrtpassagiere auf Landausflügen) Periodizität der Datenübermittlung : jährlich   Variablen Darstellungsform Systematik Dimensionen Datensatz 2 alphanumerische Zeichen F2 Bezugsjahr 4 alphanumerische Zeichen (z.B. 1997) Bezugsquartal 1 alphanumerisches Zeichen (1, 2, 3, 4) Meldehafen 5 alphanumerische Zeichen Ausgewählte EWR-Häfen der Hafenliste Richtung 1 alphanumerisches Zeichen Eingehend, ausgehend (1, 2) Schiffstyp 2 alphanumerische Zeichen Schiffstyp, Anhang VI Schiffsgröße 2 alphanumerische Zeichen Bruttoraumzahl-Größenklasse, Anhang VII Angabe: Anzahl der Schiffe. Bruttoraumzahl der Schiffe. “ (1)  Die derzeit gültige Fassung wurde aufgestellt durch die Verordnung (EG) Nr. 1833/2006 der Kommission vom 13. Dezember 2006 über das Verzeichnis der Länder und Gebiete für die Statistik des Außenhandels der Gemeinschaft und des Handels zwischen ihren Mitgliedstaaten (ABl. L 354 vom 14.12.2006, S. 19). (2)  Die derzeit gültige Fassung wurde aufgestellt durch die Verordnung (EG) Nr. 1833/2006 der Kommission vom 13. Dezember 2006 über das Verzeichnis der Länder und Gebiete für die Statistik des Außenhandels der Gemeinschaft und des Handels zwischen ihren Mitgliedstaaten (ABl. L 354 vom 14.12.2006, S. 19).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.