Europäische Union

2005/535/EG: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 12. April 2005 betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003, Einzelplan VI — Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

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27.7.2005    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 196/50 BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS vom 12. April 2005 betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003, Einzelplan VI — Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (2005/535/EG) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003 (1), in Kenntnis der Haushaltsrechnung und der Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 2003 (C6-0019/2005), in Kenntnis des Jahresberichts des Europäischen Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2003, zusammen mit den Antworten der Organe (2), in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (3), gestützt auf Artikel 272 Absatz 10 sowie die Artikel 275 und Artikel des EG-Vertrags, gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 50, Artikel 86 Absatz 4 sowie die Artikel 145, 146 und 147, gestützt auf die Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung, in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0066/2005), 1. erteilt dem Generalsekretär des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003; 2. legt seine Bemerkungen in der dazugehörigen Entschließung nieder; 3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen und dem Bürgerbeauftragten zu übermitteln und für ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu sorgen. Der Präsident Josep BORRELL FONTELLES Der Generalsekretär Julian PRIESTLEY (1)   ABl. L 54 vom 28.2.2003, S. 1. (2)   ABl. C 293 vom 30.11.2004, S. 1. (3)   ABl. C 294 vom 30.11.2004, S. 99. (4)   ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1. (5)   ABl. L 356 vom 31.12.1977, S. 1. ENTSCHLIEẞUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS mit den Bemerkungen, die Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003 sind, Einzelplan VI — Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003 (1), in Kenntnis der Haushaltsrechnung und der Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 2003 (C6-0019/2005), in Kenntnis des Jahresberichts des Europäischen Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2003, zusammen mit den Antworten der Organe (2), in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (3), gestützt auf Artikel 272 Absatz 10 sowie die Artikel 275 und 276 des EG-Vertrags, gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 50, Artikel 86 Absatz 4 sowie die Artikel 145, 146 und 147, gestützt auf die Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung, in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0066/2005), Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs 1. stellt fest, dass der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) einen Haushalt in Höhe von 81 166 960 EUR verwaltet hat, wovon bis zum 31. Dezember 2003 98,12 % (79 642 494 EUR) gebunden und 92,77 % (73 889 949,11 EUR) ausgegeben waren; 2. begrüßt die Tatsache, dass der Rechnungshof erstmals das Kontrollumfeld aller Organe getrennt bewertet und seine Bemerkungen in einem gesonderten Abschnitt veröffentlicht hat; 3. stellt fest, dass einige der für ein reibungsloses Funktionieren des Überwachungs- und Kontrollumfelds erforderlichen Vorkehrungen bis 2004 noch nicht getroffen wurden; 4. nimmt die vom EWSA angeführte Erklärung zur Kenntnis, wonach den wichtigsten Bestandteilen des Regelungsrahmens (z. B. interne Finanzvorschriften des EWSA) und der Ernennung der Finanzakteure Vorrang eingeräumt werden musste; nimmt zur Kenntnis, dass die internen Finanzvorschriften am 8. Januar 2003 beschlossen wurden; 5. stellt fest, dass im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe 2003 eine Reihe von Anforderungen der Haushaltsordnung nicht eingehalten wurden; fordert den Rechnungshof auf, die angekündigten Verbesserungen in seinem Prüfungsbericht für 2004 zu überprüfen; 6. begrüßt, dass Anfang 2004 ein neues Personalverwaltungssystem und ein neues Gehaltszahlungssystem eingeführt wurden; 7. begrüßt, dass der EWSA, wenn auch mit Verspätung, die Zahlung von Vergütungen für die Mitglieder aus der Zahlstelle seit Anfang 2004 abgeschafft hat; 8. erinnert den EWSA daran, dass er im Rahmen des letztjährigen Entlastungsverfahrens versichert hat, dass „bei Reisekostenabrechnungen keinerlei Unregelmäßigkeiten mehr aufgetreten sind“ (6); wirft dem EWSA vor, dass der Rechnungshof Beweise dafür gefunden hat, dass in drei Fällen Mitgliedern doppelt so hohe Dienstreisevergütungen ausgezahlt wurden wie in der eigenen Regelung des Ausschusses vorgesehen ist; stellt fest, dass der EWSA inzwischen die Regelung für Dienstreisevergütungen präzisiert hat; fordert den Europäischen Rechnungshof auf, seine Feststellungen in seinem Prüfungsbericht 2004 weiterzubehandeln; 9. stellt fest, dass das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) eine Untersuchung über Behauptungen abgeschlossen hat, wonach die Regelung des Ausschusses für die Erstattung von Dienstreisekosten möglicherweise von einem Mitglied missbraucht wurde; OLAF hat Beweise für eine doppelte Erstattung gefunden und daher seine Feststellungen an die belgische Staatsanwaltschaft weitergeleitet; der EWSA hat während der gesamten Untersuchung uneingeschränkt mit OLAF zusammengearbeitet; OLAF hat das Rechnungsführungssystem des EWSA nicht in Frage gestellt; Weiterbehandlung des Entlastungsverfahrens 2002 10. stellt bezüglich des Belliard-Gebäudes fest, dass in einem Bericht des Internen Prüfers keinerlei betrügerische Handlungen festgestellt und ferner der Wert des Gebäudeprojekts für die Ausschüsse und das korrekte Preisniveau, zu dem das Gebäude erworben wurde, eingeräumt wurden (7), wobei die Prüfung einige Schwachstellen im Zusammenhang mit der Abwicklung bestimmter Bauarbeiten aufgezeigt hat; 11. begrüßt die Bereitschaft des EWSA, über die Weiterbehandlung der Empfehlungen des Internen Prüfers Bericht zu erstatten; darüber hinaus wird der EWSA dem zuständigen Ausschuss des Parlaments den 9. Fortschrittsbericht über das Belliard-Gebäude zuleiten; Jährlicher Tätigkeitsbericht des Anweisungsbefugten und Jahresbericht des Internen Prüfers 12. begrüßt, dass der EWSA den Jahresbericht des Anweisungsbefugten übermittelt hat, dem eine unterzeichnete Zuverlässigkeitserklärung beigefügt war; 13. begrüßt, dass der EWSA dem Haushaltskontrollausschuss eine Zusammenfassung des Jahresberichts des Internen Prüfers zugeleitet hat; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass der Interne Prüfer — eine Checkliste für die Umsetzung der Bestimmungen der Haushaltsordnung aufgestellt hat, — die Präzisierung der Verfahren für die Ernennung der Finanzakteure empfohlen hat, — die Aufstellung vierteljährlicher Ausgabenpläne empfohlen hat, — die Erstellung vollständiger Finanz- und Vertragsunterlagen empfohlen hat, — die Veröffentlichung des gesamten Finanz- und Rechtsrahmens im Intranet empfohlen hat, um die Finanzverwaltung zu vereinfachen, — spezifische Empfehlungen für die Sektoren ausgesprochen hat, in denen Haushaltstätigkeiten wahrgenommen werden, einschließlich Aktionsplänen für 2004; 14. wird die Umsetzung dieser Empfehlungen in seinem Entlastungsbericht 2004 prüfen; Weitere Bemerkungen 15. fordert den EWSA auf, seine Präsenz in der Öffentlichkeit als Gremium, das die Zivilgesellschaft vertritt, zu verstärken; fordert den EWSA auf, Benchmarking-Instrumente einzusetzen, um messbare Fortschritte zu erzielen; 16. gratuliert dem EWSA zu den umfassenden Vorbereitungsarbeiten, die 2003 im Hinblick auf die Erweiterung durchgeführt wurden; wird die Umsetzung der getroffenen Maßnahmen in seinem Entlastungsbericht 2004 prüfen; 17. fordert den EWSA auf, die Auswirkungen der neuen Haushaltsordnung auf seine administrative und politische Tätigkeit rechtzeitig im Hinblick auf ihre Überprüfung 2005/2006 zu bewerten und dem Europäischen Parlament über seine Feststellungen Bericht zu erstatten. (1)   ABl. L 54 vom 28.2.2003, S. 1. (2)   ABl. C 293 vom 30.11.2004, S. 1. (3)   ABl. C 294 vom 30.11.2004, S. 99. (4)   ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1. (5)   ABl. L 356 vom 31.12.1977, S. 1. (6)  Angenommene Texte vom 21.4.2004, P5_TA(2004) 0342. (7)  Antwort auf die schriftliche Frage Nr. 3.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.