Europäische Union

Beschluss (GASP) 2015/1781 des Rates vom 5. Oktober 2015 zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine

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6.10.2015    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 259/23 BESCHLUSS (GASP) 2015/1781 DES RATES vom 5. Oktober 2015 zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29, auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat hat am 5. März 2014 den Beschluss 2014/119/GASP erlassen (1). (2) Der Rat hat am 5. März 2015 den Beschluss (GASP) 2015/364 (2) erlassen, nach dem die im Beschluss 2014/119/GASP festgelegten restriktiven Maßnahmen für 14 Personen bis zum 6. März 2016 und für vier Personen bis zum 6. Juni 2015 gelten sollten. (3) Der Rat hat am 5. Juni 2015 den Beschluss (GASP) 2015/876 (3) erlassen, nach dem für eine dieser vier Personen die Anwendung der restriktiven Maßnahmen bis zum 6. Oktober 2015 verlängert werden sollte und die Begründung für diese Person u aktualisieren ist. (4) Für die besagte Person sollte die Anwendung der restriktiven Maßnahmen nun bis zum 6. März 2016 verlängert werden, und die Begründung für diese Person sollte aktualisiert werden. (5) Der Beschluss 2014/119/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Artikel 5 des Beschlusses 2014/119/GASP des Rates erhält folgende Fassung: „Artikel 5 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Dieser Beschluss gilt bis zum 6. März 2016. Dieser Beschluss wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden.“ Artikel 2 Der Anhang des Beschlusses 2014/119/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert. Artikel 3 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Luxemburg am 5. Oktober 2015. Im Namen des Rates Der Präsident N. SCHMIT (1)  Beschluss 2014/119/GASP des Rates vom 5. März 2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine (ABl. L 66 vom 6.3.2014, S. 26). (2)  Beschluss (GASP) 2015/364 des Rates vom 5. März 2015 zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine (ABl. L 62 vom 6.3.2015, S. 25). (3)  Beschluss (GASP) 2015/876 des Rates vom 5. Juni 2015 zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine (ABl. L 142 vom 6.6.2015, S. 30). ANHANG Der Eintrag zu folgender Person im Anhang des Beschlusses 2014/119/GASP erhält folgende Fassung:   Name Identifizierungs-informationen Begründung Datum der Aufnahme in die Liste 10. Serhii Petrovych Kliuiev (Сергiй Петрович Клюєв), Serhiy Petrovych Klyuyev Geburtsdatum: 19.8.1969, Bruder von Andrii Kliuiev, Geschäftsmann. Person ist Gegenstand strafrechtlicher Verfolgung seitens der ukrainischen Behörden wegen der Beteiligung an der Veruntreuung öffentlicher Gelder oder Vermögenswerte. Person ist verbunden mit einer benannten Person (Andrii Petrovych Kliuiev), die Gegenstand strafrechtlicher Verfolgung seitens der ukrainischen Behörden wegen der Veruntreuung öffentlicher Gelder oder Vermögenswerte ist. 6.3.2014

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.