Europäische Union

2003/278/EG: Beschluss des Rates vom 14. April 2003 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über das Ökopunktesystem, das auf den Transitverkehr der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien durch Österreich anzuwenden ist

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Avis juridique important | 32003D0278 2003/278/EG: Beschluss des Rates vom 14. April 2003 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über das Ökopunktesystem, das auf den Transitverkehr der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien durch Österreich anzuwenden ist Amtsblatt Nr. L 101 vom 23/04/2003 S. 0012 - 0012 Beschluss des Rates vom 14. April 2003 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über das Ökopunktesystem, das auf den Transitverkehr der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien durch Österreich anzuwenden ist (2003/278/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 71, Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 1 und Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1, auf Vorschlag der Kommission(1), nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments(2), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Das Verkehrsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien(3), insbesondere Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe b), legt fest, dass ein Ökopunktesystem zur Anwendung kommen soll, das dem in Artikel 11 des Protokolls Nr. 9 der Akte über den Beitritt Österreichs, Finnlands und Schwedens zur Europäischen Union festgelegten System entspricht. (2) Die Kommission hat ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien ausgehandelt, das die Berechnung und die eingehenden Bestimmungen und Verfahren für die Verwaltung und Kontrolle der Ökopunkte festlegt. (3) Vorbehaltlich eines möglichen späteren Abschlusses wurde das Abkommen gemäß dem Beschluss 2003/197/EG des Rates(4) im Namen der Gemeinschaft am 29. Oktober 2002 unterzeichnet. (4) Das Abkommen sollte genehmigt werden - BESCHLIESST: Artikel 1 Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über das Ökopunktesystem, das auf den Transitverkehr der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien durch Österreich anzuwenden ist, wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens in Form eines Briefwechsels ist diesem Beschluss beigefügt(5). Artikel 2 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Luxemburg am 14. April 2003. Im Namen des Rates Der Präsident A. Giannitsis (1) ABl. C 20 E vom 28.1.2003, S. 82. (2) Stellungnahme vom 22. Oktober 2002 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht). (3) ABl. L 348 vom 18.12.1997, S. 170. (4) ABl. L 75 vom 21.3.2003, S. 33. (5) ABl. L 75 vom 21.3.2003, S. 34.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.