Europäische Union

82/495/EWG: Beschluß des Rates vom 19. Juli 1982 über den Abschluß des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Thailand über die Produktion und die Vermarktung von Manihot sowie den Handel mit Manihot

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Avis juridique important | 31982D0495 82/495/EWG: Beschluß des Rates vom 19. Juli 1982 über den Abschluß des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Thailand über die Produktion und die Vermarktung von Manihot sowie den Handel mit Manihot Amtsblatt Nr. L 219 vom 28/07/1982 S. 0052 - 0052 Finnische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 10 S. 0123 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 03 Band 26 S. 0006 Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 10 S. 0123 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 03 Band 26 S. 0006 ***** BESCHLUSS DES RATES vom 19. Juli 1982 über den Abschluß des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Thailand über die Produktion und die Vermarktung von Manihot sowie den Handel mit Manihot (82/495/EWG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 113, auf Empfehlung der Kommission, in der Erwägung, daß der Abschluß eines Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Thailand im Bereich der Produktion und der Vermarktung von Manihot sowie des Handels mit Manihot im gegenseitigen Interesse liegt - BESCHLIESST: Artikel 1 Das Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Thailand über die Produktion und die Vermarktung von Manihot sowie den Handel mit Manihot wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluß beigefügt. Artikel 2 Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu bestellen, die befugt ist, das Abkommen rechtsverbindlich für die Gemeinschaft zu unterzeichnen. Geschehen zu Brüssel am 19. Juli 1982. Im Namen des Rates Der Präsident K. OLESEN

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.