Europäische Union

2008/273/EG: Beschluss des Rates vom 18. Februar 2008 über die Unterzeichnung des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32008D0273. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ion 7218   ex 7224 , 7225 bis 7228 Halbzeug, flachgewalzte Erzeugnisse, Walzdraht, Stabstahl und Profile aus anderem legiertem Stahl, Hohlbohrerstäbe aus legiertem oder nicht legiertem Stahl Herstellen aus Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen der Position 7206 , 7218 oder 7224   7229 Draht aus anderem legierten Stahl Herstellen aus Halbzeug der Position 7224   ex Kapitel 73 Waren aus Eisen oder Stahl; ausgenommen: Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware   ex 7301 Spundwanderzeugnisse Herstellen aus Vormaterialien der Position 7206   7302 Oberbaumaterial für Bahnen, aus Eisen oder Stahl, wie Schienen, Leitschienen und Zahnstangen, Weichenzungen, Herzstücke, Zungenverbindungsstangen und anderes Material für Kreuzungen oder Weichen, Bahnschwellen, Laschen, Schienenstühle, Winkel, Unterlagsplatten, Klemmplatten, Spurplatten und Spurstangen und anderes für das Verlegen, Zusammenfügen oder Befestigen von Schienen besonders hergerichtetes Material Herstellen aus Vormaterialien der Position 7206   7304 , 7305 und 7306 Rohre und Hohlprofile, aus Eisen (ausgenommen Gusseisen) oder Stahl Herstellen aus Vormaterialien der Position 7206 , 7207 , 7218 oder 7224   ex 7307 Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus nicht rostendem Stahl (ISO Nr. X5CrNiMo 1712), aus mehreren Teilen bestehend Drehen, Bohren, Aufreiben, Gewindeschneiden, Entgraten und Sandstrahlen von Schmiederohlingen, wenn der Wert der verwendeten Schmiederohlinge insgesamt 35 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   7308 Konstruktionen und Konstruktionsteile (z. B. Brücken und Brückenelemente, Schleusentore, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen, Tür- und Fensterläden, Geländer), aus Eisen oder Stahl, ausgenommen vorgefertigte Gebäude der Position 9406 ; zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stäbe, Profile, Rohre und dergleichen, aus Eisen oder Stahl Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware. Jedoch dürfen durch Schweißen hergestellte Profile der Position 7301 nicht verwendet werden   ex 7315 Gleitschutzketten Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien der Position 7315 50 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   ex Kapitel 74 Kupfer und Waren daraus; ausgenommen: Herstellen — aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware, — bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   7401 Kupfermatte; Zementkupfer (gefälltes Kupfer) Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware   7402 Nicht raffiniertes Kupfer; Kupferanoden zum elektrolytischen Raffinieren Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware   7403 Raffiniertes Kupfer und Kupferlegierungen, in Rohform:       – raffiniertes Kupfer Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware     – Kupferlegierungen und raffiniertes Kupfer, andere Elemente enthaltend Herstellen aus raffiniertem Kupfer, in Rohform, oder aus Abfällen und Schrott, aus Kupfer   7404 Abfälle und Schrott, aus Kupfer Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware   7405 Kupfervorlegierungen Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware   ex Kapitel 75 Nickel und Waren daraus; ausgenommen: Herstellen — aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware, — bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   7501 bis 7503 Nickelmatte, Nickeloxidsinter und andere Zwischenerzeugnisse der Nickelmetallurgie; Nickel in Rohform; Abfälle und Schrott, aus Nickel Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware   ex Kapitel 76 Aluminium und Waren daraus; ausgenommen: Herstellen — aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware, — bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   7601 Aluminium in Rohform Herstellen — aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware, — bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet oder Herstellen durch thermische oder elektrolytische Behandlung von nicht legiertem Aluminium oder Abfällen und Schrott, aus Aluminium   7602 Abfälle und Schrott, aus Aluminium Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware   ex 7616 Waren aus Aluminium, ausgenommen Gewebe, Gitter und Geflechte, aus Aluminiumdraht, und Streckbleche und -bänder, aus Aluminium Herstellen — aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware. Jedoch dürfen Gewebe, Gitter und Geflechte, aus Aluminiumdraht, oder Streckbleche und -bänder, aus Aluminium, verwendet werden; — bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   Kapitel 77 Reserviert für eine eventuelle künftige Verwendung im Harmonisierten System     ex Kapitel 78 Blei und Waren daraus; ausgenommen: Herstellen — aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware, — bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   7801 Blei in Rohform:       – raffiniertes Blei Herstellen aus Barrenblei oder Werkblei     – anderes Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware. Jedoch dürfen Abfälle und Schrott der Position 7802 nicht verwendet werden   7802 Abfälle und Schrott, aus Blei Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware   ex Kapitel 79 Zink und Waren daraus; ausgenommen: Herstellen — aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware, — bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   7901 Zink in Rohform Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware. Jedoch dürfen Abfälle und Schrott der Position 7902 nicht verwendet werden   7902 Abfälle und Schrott, aus Zink Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware   ex Kapitel 80 Zinn und Waren daraus; ausgenommen: Herstellen — aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware, — bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   8001 Zinn in Rohform Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware. Jedoch dürfen Abfälle und Schrott der Position 8002 nicht verwendet werden   8002 und 8007 Abfälle und Schrott, aus Zinn; andere Waren aus Zinn Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware   Kapitel 81 Andere unedle Metalle; Cermets; Waren daraus:       – andere unedle Metalle, bearbeitet; Waren daraus Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien der Position der Ware 50 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet     – andere Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware   ex Kapitel 82 Werkzeuge, Schneidewaren und Essbestecke, aus unedlen Metallen; Teile davon, aus unedlen Metallen; ausgenommen: Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware   8206 Zusammenstellungen von Werkzeugen aus zwei oder mehr der Positionen 8202 bis 8205 , in Aufmachungen für den Einzelverkauf Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Positionen 8202 bis 8205 . Jedoch kann die Warenzusammenstellung auch Werkzeuge der Positionen 8202 bis 8205 enthalten, wenn ihr Wert 15 v. H. des Ab-Werk-Preises der Warenzusammenstellung nicht überschreitet   8207 Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Pressen, Prägen, Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- und Außengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschließlich Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen, und Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge Herstellen — aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware, — bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   8208 Messer und Schneidklingen, für Maschinen oder mechanische Geräte Herstellen — aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware, — bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   ex 8211 Messer (ausgenommen Messer der Position 8208 ) mit schneidender Klinge, auch gezahnt (einschließlich Klappmesser für den Gartenbau) Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware. Jedoch können Klingen und Griffe aus unedlen Metallen verwendet werden   8214 Andere Schneidwaren (z. B. Haarschneide- und -scherapparate, Spaltmesser, Hackmesser, Wiegemesser für Metzger/Fleischhauer oder für den Küchengebrauch, Papiermesser); Instrumente und Zusammenstellungen, für die Hand- oder Fußpflege (einschließlich Nagelfeilen) Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware. Jedoch können Griffe aus unedlen Metallen verwendet werden   8215 Löffel, Gabeln, Schöpfkellen, Schaumlöffel, Tortenheber, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen und ähnliche Waren Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware. Jedoch können Griffe aus unedlen Metallen verwendet werden   ex Kapitel 83 Verschiedene Waren aus unedlen Metallen; ausgenommen: Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware   ex 8302 Baubeschläge und automatische Türschließer Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware. Jedoch können andere Vormaterialien der Position 8302 verwendet werden, wenn ihr Wert insgesamt 20 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   ex 8306 Statuetten und andere Ziergegenstände, aus unedlen Metallen Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware. Jedoch können andere Vormaterialien der Position 8306 verwendet werden, wenn ihr Wert insgesamt 30 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   ex Kapitel 84 Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon; ausgenommen: Herstellen — aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware, — bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet ex 8401 Kernbrennstoffelemente Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware (14) Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 8402 Dampfkessel (Dampferzeuger), ausgenommen Zentralheizungskessel, die sowohl heißes Wasser als auch Niederdruckdampf erzeugen können; Kessel zum Erzeugen von überhitztem Wasser Herstellen — aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware, — bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 8403 und ex 8404 Zentralheizungskessel, ausgenommen solche der Position 8402 , und Hilfsapparate für Zentralheizungskessel Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Positionen 8403 und 8404 Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 8406 Dampfturbinen Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   8407 Hub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   8408 Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren) Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   8409 Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Motoren der Position 8407 oder 8408 bestimmt Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   8411 Turbo-Strahltriebwerke, Turbo-Propellertriebwerke und andere Gasturbinen Herstellen — aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware, — bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 8412 Andere Motoren und Kraftmaschinen Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   ex 8413 Rotierende Verdrängerpumpen Herstellen — aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware, — bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet ex 8414 Ventilatoren für industrielle Zwecke Herstellen — aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware, — bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 8415 Klimageräte, bestehend aus einem motorbetriebenen Ventilator und Vorrichtungen zum Ändern der Temperatur und des Feuchtigkeitsgehalts der Luft, einschließlich solcher, bei denen der Luftfeuchtigkeitsgrad nicht unabhängig von der Lufttemperatur reguliert wird Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   8418 Kühl- und Gefrierschränke, Gefrier- und Tiefkühltruhen und andere Einrichtungen, Maschinen, Apparate und Geräte zur Kälteerzeugung, mit elektrischer oder anderer Ausrüstung; Wärmepumpen, ausgenommen Klimageräte der Position 8415 Herstellen — aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware, — bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet und — bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft den Wert aller verwendeten Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet ex 8419 Maschinen für die Holz-, Papierhalbstoff-, Papier- und Pappindustrie Herstellen, bei dem — der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet und — innerhalb der obenstehenden Begrenzung der Wert aller verwendeten Vormaterialien der Position der Ware 25 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 8420 Kalander und Walzwerke (ausgenommen Metallwalzwerke und Glaswalzmaschinen) sowie Walzen für diese Maschinen Herstellen, bei dem — der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet und — innerhalb der obenstehenden Begrenzung der Wert aller verwendeten Vormaterialien der Position der Ware 25 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 8423 Waagen (einschließlich Zähl- und Kontrollwaagen), ausgenommen Waagen mit einer Empfindlichkeit von 50 mg oder feiner; Gewichte für Waagen aller Art Herstellen — aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware, — bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 8425 bis 8428 Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben, Beladen, Entladen oder Fördern Herstellen, bei dem — der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet und — innerhalb der obenstehenden Begrenzung der Wert aller verwendeten Vormaterialien der Position 8431 10 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 8429 Selbstfahrende Planiermaschinen (Bulldozer und Angledozer), Erd- oder Straßenhobel (Grader), Schürfwagen (Scraper), Bagger, Schürf- und andere Schaufellader, Straßenwalzen und andere Bodenverdichter:       – Straßenwalzen Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet     – andere Herstellen, bei dem — der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet und — innerhalb der obenstehenden Begrenzung der Wert aller verwendeten Vormaterialien der Position 8431 10 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 8430 Andere Maschinen, Apparate und Geräte zur Erdbewegung, zum Planieren, Verdichten oder Bohren des Bodens oder zum Abbauen von Erzen oder anderen Mineralien; Rammen und Pfahlzieher; Schneeräumer Herstellen, bei dem — der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet und — innerhalb der obenstehenden Begrenzung der Wert aller verwendeten Vormaterialien der Position 8431 10 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet ex 8431 Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Straßenwalzen bestimmt Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   8439 Maschinen und Apparate zum Herstellen von Halbstoff aus cellulosehaltigen Faserstoffen oder zum Herstellen oder Fertigstellen von Papier oder Pappe Herstellen, bei dem — der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet und — innerhalb der obenstehenden Begrenzung der Wert aller verwendeten Vormaterialien der Position der Ware 25 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 8441 Andere Maschinen und Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Papierhalbstoff, Papier oder Pappe, einschließlich Schneidemaschinen aller Art Herstellen, bei dem — der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet und — innerhalb der obenstehenden Begrenzung der Wert aller verwendeten Vormaterialien der Position der Ware 25 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet ex 8443 Drucker, für Büromaschinen und -apparate (z. B. automatische Datenverarbeitungsmaschinen, Textverarbeitungsmaschinen und dergleichen) Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   8444 bis 8447 Maschinen für die Textilindustrie der Positionen 8444 bis 8447 Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   ex 8448 Hilfsmaschinen und -apparate für Maschinen der Position 8444 oder 8445 Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   8452 Nähmaschinen, andere als Fadenheftmaschinen der Position 8440 ; Möbel, Sockel und Deckel, ihrer Beschaffenheit nach besonders für Nähmaschinen bestimmt; Nähmaschinennadeln:       – Steppstichnähmaschinen, deren Kopf ohne Motor 16 kg oder weniger oder mit Motor 17 kg oder weniger wiegt Herstellen, bei dem — der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet, — der Wert aller verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die zum Zusammenbau des Kopfes (ohne Motor) verwendet werden, den Wert aller verwendeten Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft nicht überschreitet und — der Mechanismus für die Oberfadenzuführung, der Greifer mit Antriebsmechanismus und die Steuerorgane für den Zick-Zack-Stich Ursprungserzeugnisse sind     – andere Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   8456 bis 8466 Werkzeugmaschinen und Maschinen, Teile und Zubehör der Positionen 8456 bis 8466 Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   8469 bis 8472 Büromaschinen und -apparate (Schreibmaschinen, Rechenmaschinen, automatische Datenverarbeitungsmaschinen, Vervielfältigungsmaschinen, Büroheftmaschinen) Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   8480 Gießerei-Formkästen; Grundplatten für Formen; Gießereimodelle; Formen für Metalle (andere als solche zum Gießen von Ingots, Masseln oder dergleichen), Metallcarbide, Glas, mineralische Stoffe, Kautschuk oder Kunststoffe Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   8482 Wälzlager (Kugellager, Rollenlager und Nadellager) Herstellen — aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware, — bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 8

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.