Europäische Union

80/565/Euratom: Beschluß des Rates vom 9. Juni 1980 zur Genehmigung des Abschlusses des Internationalen Übereinkommens über den Objektschutz von Kernmaterial durch die Kommission

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 31980D0565. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Avis juridique important | 31980D0565 80/565/Euratom: Beschluß des Rates vom 9. Juni 1980 zur Genehmigung des Abschlusses des Internationalen Übereinkommens über den Objektschutz von Kernmaterial durch die Kommission Amtsblatt Nr. L 149 vom 17/06/1980 S. 0041 - 0041 Griechische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 2 S. 0053 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 3 S. 0213 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 3 S. 0213 BESCHLUSS DES RATES vom 9. Juni 1980 zur Genehmigung des Abschlusses des Internationalen Übereinkommens über den Objektschutz von Kernmaterial durch die Kommission (80/565/Euratom) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 101 Absatz 2, gestützt auf den Entwurf der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: Die Kommission hat gemäß den Richtlinien des Rates das Internationale Übereinkommen über den Objektschutz von Kernmaterial ausgehandelt. Es ist daher angezeigt, den Abschluß dieses Übereinkommens durch die Kommission zu genehmigen - BESCHLIESST: Einziger Artikel Der Abschluß des Internationalen Übereinkommens über den Objektschutz von Kernmaterial durch die Kommission wird genehmigt. Geschehen zu Luxemburg am 9. Juni 1980. Im Namen des Rates Der Präsident F. PANDOLFI

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.