Europäische Union

Beschluss (EU, Euratom) 2022/2518 des Rates vom 13. Dezember 2022 zur Änderung seiner Geschäftsordnung

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21.12.2022    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 326/23 BESCHLUSS (EU, Euratom) 2022/2518 DES RATES vom 13. Dezember 2022 zur Änderung seiner Geschäftsordnung DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 240 Absatz 3, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Sofern ein Rechtsakt des Rates mit qualifizierter Mehrheit zu erlassen ist, muss überprüft werden, ob die Mitgliedstaaten, die diese qualifizierte Mehrheit bilden, mindestens 65 % der Bevölkerung der Union repräsentieren. (2) Dieser Prozentsatz wird gemäß den Bevölkerungszahlen in Anhang III der Geschäftsordnung des Rates (im Folgenden „Geschäftsordnung“) (1) berechnet. (3) Artikel 11 Absatz 6 der Geschäftsordnung bestimmt, dass der Rat mit Wirkung vom 1. Januar jedes Jahres die in jenem Anhang genannten Zahlen auf der Grundlage der zum 30. September des Vorjahres beim Statistischen Amt der Europäischen Union verfügbaren Daten aktualisiert. (4) Die Geschäftsordnung sollte daher für das Jahr 2023 entsprechend geändert werden. (5) Nach Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft gilt Artikel 240 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für die Europäische Atomgemeinschaft — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Anhang III der Geschäftsordnung erhält folgende Fassung: „ANHANG III Zahlenangaben zur Bevölkerung der Union und zur Bevölkerung jedes Mitgliedstaats zur Umsetzung der Bestimmungen über die Abstimmung im Rat mit qualifizierter Mehrheit Mitgliedstaat Bevölkerung Prozentualer Anteil an der Bevölkerung der Union (%) Deutschland 83 203 320 18,59 Frankreich 67 842 582 15,16 Italien 59 607 184 13,32 Spanien 47 432 805 10,6 Polen 37 654 247 8,41 Rumänien 19 038 098 4,25 Niederlande 17 734 036 3,96 Belgien 11 631 136 2,6 Griechenland 10 603 810 2,37 Tschechien 10 545 457 2,36 Schweden 10 440 000 2,33 Portugal 10 352 042 2,31 Ungarn 9 689 010 2,17 Österreich 8 967 500 2,00 Bulgarien 6 838 937 1,53 Dänemark 5 864 667 1,31 Finnland 5 541 241 1,24 Slowakei 5 434 712 1,21 Irland 5 060 004 1,13 Kroatien 3 862 305 0,86 Litauen 2 805 998 0,63 Slowenien 2 107 180 0,47 Lettland 1 875 757 0,42 Estland 1 331 796 0,3 Zypern 904 700 0,2 Luxemburg 643 648 0,14 Malta 520 971 0,12 EU-27 447 533 143   Schwelle (65 %) 290 896 543   “ Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2023. Geschehen zu Brüssel am 13. Dezember 2022. Im Namen des Rates Der Präsident M. BEK (1)  Beschluss 2009/937/EU des Rates vom 1. Dezember 2009 zur Annahme seiner Geschäftsordnung (ABl. L 325 vom 11.12.2009, S. 35).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.