Europäische Union

Beschluss (GASP) 2020/275 des Rates vom 27. Februar 2020 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/1894 über restriktive Maßnahmen angesichts der nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer

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27.2.2020    DE Amtsblatt der Europäischen Union LI 56/5 BESCHLUSS (GASP) 2020/275 DES RATES vom 27. Februar 2020 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/1894 über restriktive Maßnahmen angesichts der nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29, auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 11. November 2019 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2019/1894 (1) über restriktive Maßnahmen angesichts der nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer angenommen. (2) Am 12. Dezember 2019 hat der Europäische Rat auf seine früheren Schlussfolgerungen zur Türkei vom 22. März und 20. Juni 2019 verwiesen. Er bestätigte seine Schlussfolgerungen vom 17./18. Oktober 2019 zu den rechtswidrigen Bohrungen der Türkei in der ausschließlichen Wirtschaftszone Zyperns und bekräftigte unmissverständlich seine Solidarität mit Zypern. (3) In diesem Zusammenhang und angesichts der fortgesetzten nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer sollten zwei Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/1894 aufgenommen werden. (4) Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/1894 sollte entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/1894 wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 27. Februar 2020. Im Namen des Rates Der Präsident D. HORVAT (1)  Beschluss (GASP) 2019/1894 des Rates vom 11. November 2019 über restriktive Maßnahmen angesichts der nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer (ABl. L 291 vom 12.11.2019, S. 47). ANHANG Die folgenden Personen werden in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/1894 aufgenommen:   Name Angaben zur Identifizierung Begründung Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste „1. Mehmet Ferruh AKALIN Geburtsdatum: 9.12.1960 Nummer des Passes oder Personalausweises: 13571379758 Staatsangehörigkeit: türkisch Geschlecht: männlich Mehmet Ferruh Akalin ist Vizepräsident (stellvertretender Generaldirektor) und Mitglied des Verwaltungsrats der Turkish Petroleum Corporation (TPAO). Er leitet die Abteilung für Exploration, das FuE-Zentrum und die Abteilung für Informationstechnologien von TPAO. In seiner Funktion als Vizepräsident von TPAO und Leiter der Abteilung für Exploration ist er verantwortlich für die Planung, Steuerung und Umsetzung der Tätigkeiten von TPAO im Bereich der Offshore-Kohlenwasserstoffexploration. Zu diesem Bereich gehören die nachstehend dargelegten Bohrtätigkeiten von TPAO, die von der Republik Zypern nicht genehmigt wurden. Diese nicht genehmigten Bohrtätigkeiten wurden von folgenden Schiffen durchgeführt: a) dem TPAO-Bohrschiff Yavuz in den Hoheitsgewässern der Republik Zypern zwischen Juli und September 2019; b) dem TPAO-Bohrschiff Yavuz in einem Gebiet der ausschließlichen Wirtschaftszone der Republik Zypern zwischen Oktober 2019 und Januar 2020, deren Existenz Zypern den Vereinten Nationen notifiziert hat und die in einem Abkommen mit Ägypten abgegrenzt wurde; c) dem TPAO-Bohrschiff Fatih in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Republik Zypern seit November 2019, deren Existenz Zypern den Vereinten Nationen notifiziert hat, in unmittelbarer Nähe seiner Hoheitsgewässer; d) dem TPAO-Bohrschiff Fatih in einem westlich gelegenen Gebiet der ausschließlichen Wirtschaftszone der Republik Zypern zwischen Mai und November 2019, deren Existenz Zypern den Vereinten Nationen notifiziert hat. TPAO hat zudem angekündigt, dass es weitere Bohrtätigkeiten plant, die ohne die Genehmigung der Republik Zypern vom Bohrschiff Yavuz in einem Gebiet der ausschließlichen Wirtschaftszone der Republik Zypern zwischen Januar und Mai 2020 durchgeführt werden sollen, deren Existenz Zypern den Vereinten Nationen notifiziert hat und die in Abkommen mit Ägypten und Israel abgegrenzt wurde. 27.2.2020 2. Ali Coscun NAMOGLU Geburtsdatum: 27.11.1956 Nummer des Passes oder Personalausweises: 11096919534 Staatsangehörigkeit: türkisch Geschlecht: männlich Ali Coscun Namoglu ist der stellvertretende Direktor der Abteilung für Exploration der Turkish Petroleum Corporation (TPAO). In dieser Funktion ist er an der Planung, Steuerung und Umsetzung der Tätigkeiten von TPAO im Bereich der Offshore-Kohlenwasserstoffexploration beteiligt. Zu diesem Bereich gehören die nachstehend dargelegten Bohrtätigkeiten von TPAO, die von der Republik Zypern nicht genehmigt wurden. Diese nicht genehmigten Bohrtätigkeiten wurden von folgenden Schiffen durchgeführt: a) dem TPAO-Bohrschiff Yavuz in den Hoheitsgewässern der Republik Zypern zwischen Juli und September 2019; b) dem TPAO-Bohrschiff Yavuz in einem Gebiet der ausschließlichen Wirtschaftszone der Republik Zypern zwischen Oktober 2019 und Januar 2020, deren Existenz Zypern den Vereinten Nationen notifiziert hat und die in einem Abkommen mit Ägypten abgegrenzt wurde; c) dem TPAO-Bohrschiff Fatih in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Republik Zypern seit November 2019, deren Existenz Zypern den Vereinten Nationen notifiziert hat, in unmittelbarer Nähe seiner Hoheitsgewässer; d) dem TPAO-Bohrschiff Fatih in einem westlich gelegenen Gebiet der ausschließlichen Wirtschaftszone der Republik Zypern zwischen Mai und November 2019, deren Existenz Zypern den Vereinten Nationen notifiziert hat. TPAO hat zudem angekündigt, dass es weitere Bohrtätigkeiten plant, die ohne die Genehmigung der Republik Zypern vom Bohrschiff Yavuz in einem Gebiet der ausschließlichen Wirtschaftszone der Republik Zypern zwischen Januar und Mai 2020 durchgeführt werden sollen, deren Existenz Zypern den Vereinten Nationen notifiziert hat und die in Abkommen mit Ägypten und Israel abgegrenzt wurde.“ 27.2.2020

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.