Europäische Union

Beschluss (EU) 2017/2428 des Rates vom 30. November 2017 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — des Protokolls zum Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union

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23.12.2017    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 344/1 BESCHLUSS (EU) 2017/2428 DES RATES vom 30. November 2017 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — des Protokolls zum Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 207 und 209 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a, gestützt auf die Akte über den Beitritt der Republik Kroatien, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 2, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zustimmung des Europäischen Parlaments (1), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Nach Beschluss 2014/718/EU des Rates (2) waure das Protokoll zum Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits (im Folgenden „Protokoll“) vorbehaltlich seines späteren Abschlusses, unterzeichnet. (2) Das Protokoll sollte genehmigt werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Das Protokoll zum Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union wird im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten genehmigt. Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluss beigefügt. Artikel 2 Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten die Genehmigungsurkunde nach Artikel 4 Absatz 1 des Protokolls zu hinterlegen. Artikel 3 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 30. November 2017. Im Namen des Rates Die Präsidentin K. SIMSON (1)  Zustimmung erteilt am 8. Juni 2016. (2)  Beschluss 2014/718/EU des Rates vom 8. Oktober 2014 über die Unterzeichnung im Rahmen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten des Protokolls zum Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (ABl. L 300 vom 18.10.2014, S. 3).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.