Europäische Union

2007/881/EG: Beschluss des Rates vom 20. Dezember 2007 zur Änderung seiner Geschäftsordnung

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29.12.2007    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 346/17 BESCHLUSS DES RATES vom 20. Dezember 2007 zur Änderung seiner Geschäftsordnung (2007/881/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 3 Unterabsatz 1, gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 3, gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 41 Absatz 1, gestützt auf Artikel 2 Absatz 2 des Anhangs III der Geschäftsordnung des Rates (1), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Artikel 11 Absatz 5 der Geschäftsordnung des Rates (nachstehend „Geschäftsordnung“ genannt) sieht vor, dass für den Fall, dass ein Beschluss des Rates mit qualifizierter Mehrheit zu fassen ist, und ein Mitglied des Rates einen entsprechenden Antrag stellt, überprüft wird, ob die Mitgliedstaaten, die diese qualifizierte Mehrheit bilden, mindestens 62 % der gemäß den in Artikel 1 des Anhangs III der Geschäftsordnung enthaltenen Bevölkerungszahlen berechneten Gesamtbevölkerung der Europäischen Union repräsentieren. (2) Artikel 2 Absatz 2 des Anhangs III der Geschäftsordnung mit den Durchführungsvorschriften zu den Bestimmungen über die Stimmengewichtung im Rat sieht vor, dass der Rat mit Wirkung vom 1. Januar jedes Jahres die in Artikel 1 jenes Anhangs genannten Zahlen auf der Grundlage der zum 30. September des Vorjahres beim Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften verfügbaren Daten aktualisiert. (3) Die Geschäftsordnung sollte daher für das Jahr 2008 entsprechend angepasst werden — BESCHLIESST: Artikel 1 Artikel 1 des Anhangs III der Geschäftsordnung erhält folgende Fassung: „Artikel 1 Zum Zwecke der Anwendung von Artikel 205 Absatz 4 des EG-Vertrags, von Artikel 118 Absatz 4 des Euratom-Vertrags sowie von Artikel 23 Absatz 2 Unterabsatz 3 und Artikel 34 Absatz 3 des EU-Vertrags gelten für die einzelnen Mitgliedstaaten für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2008 folgende Bevölkerungszahlen: Mitgliedstaat Bevölkerung (× 1 000 ) Deutschland 82 314,9 Frankreich 63 392,1 Vereinigtes Königreich 60 823,8 Italien 59 131,3 Spanien 44 474,6 Polen 38 125,5 Rumänien 21 565,1 Niederlande 16 358 Griechenland 11 171,7 Portugal 10 599,1 Belgien 10 584,5 Tschechische Republik 10 287,2 Ungarn 10 066,1 Schweden 9 113,2 Österreich 8 298,9 Bulgarien 7 679,3 Dänemark 5 447,1 Slowakei 5 393,6 Finnland 5 276,9 Irland 4 319,4 Litauen 3 384,9 Lettland 2 281,3 Slowenien 2 010,3 Estland 1 342,4 Zypern 778,7 Luxemburg 476,2 Malta 407,8 Insgesamt 495 103,9 Schwelle (62 %) 306 964,4 “ Artikel 2 Dieser Beschluss gilt ab dem 1. Januar 2008. Er wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am 20. Dezember 2007. Im Namen des Rates Der Präsident F. NUNES CORREIA (1)  Beschluss 2006/683/EG, Euratom des Rates vom 15. September 2006 zur Festlegung seiner Geschäftsordnung (ABl. L 285 vom 16.10.2006, S. 47).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.