Europäische Union

Beschluss (GASP) 2022/582 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

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8.4.2022    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 110/55 BESCHLUSS (GASP) 2022/582 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29, auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat hat am 17. März 2014 den Beschluss 2014/145/GASP (1) angenommen. (2) Die Union unterstützt nach wie vor uneingeschränkt die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine. (3) Am 24. Februar 2022 hat der Präsident der Russischen Föderation eine Militäroperation in der Ukraine angekündigt, und russische Streitkräfte haben einen Angriff auf die Ukraine begonnen. Dieser Angriff stellt eine eklatante Verletzung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine dar. (4) Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 24. Februar 2022 die grundlose und ungerechtfertigte militärische Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine aufs Schärfste verurteilt. Mit seinen rechtswidrigen militärischen Handlungen verstößt Russland massiv gegen das Völkerrecht und die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und gefährdet die Sicherheit und Stabilität Europas und der Welt. Der Europäische Rat vereinbarte weitere restriktive Maßnahmen, die eng mit den Partnern und Verbündeten der Union abgestimmt sind und für Russland massive und schwerwiegende Konsequenzen für seine Handlungen nach sich ziehen werden. (5) Der Rat hat am 25. Februar 2022 den Beschluss (GASP) 2022/329 (2) erlassen, mit dem die Kriterien für die Benennung dahin gehend geändert wurden, dass Personen und Organisationen, die die Regierung der Russischen Föderation unterstützen und von ihr profitieren, und Personen und Organisationen, die eine wesentliche Einnahmequelle für die Regierung der Russischen Föderation darstellen, sowie natürliche oder juristische Personen, die mit auf der Liste stehenden Personen oder Organisationen verbunden sind, einbezogen werden. (6) Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 24. März 2022 erklärt, dass der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine eine grobe Verletzung des Völkerrechts darstellt und unzählige Todesopfer und Verletzte in der Zivilbevölkerung verursacht, und dass die Union nach wie vor bereit steht, Schlupflöcher zu schließen und gegen tatsächliche und mögliche Umgehungen der bereits erlassenen restriktiven Maßnahmen vorzugehen sowie rasch weitere koordinierte harte Sanktionen gegen Russland und Belarus zu verhängen, um die russischen Möglichkeiten zur Fortsetzung der Aggression wirksam zu vereiteln. (7) Angesichts der sehr ernsten Lage hält der Rat es für angebracht, restriktive Maßnahmen gegen führende Geschäftsleute, die in Bereichen der Wirtschaft tätig sind, die der Regierung der Russischen Föderation als wichtige Einnahmequelle dienen, und gegen Personen, die die Regierung der Russischen Föderation unterstützen oder von ihr profitieren, sowie gegen mit diesen Personen verbundene natürliche Personen, einschließlich Familienangehörigen, die von ihnen in unangemessener Weise profitieren, zu verhängen. (8) Der Rat ist ferner der Auffassung, dass die Minister und Mitglieder des „Volksrates“ der sogenannten „Volksrepublik Donezk“ und der sogenannten „Volksrepublik Luhansk“ restriktiven Maßnahmen unterliegen sollten. (9) Darüber hinaus ist der Rat der Auffassung, dass Unternehmen, die die Regierung der Russischen Föderation finanziell oder materiell unterstützen oder von ihr profitieren und materiell oder finanziell Handlungen unterstützen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, ebenfalls restriktiven Maßnahmen unterliegen sollten. (10) Daher sollten 216 Personen und 18 Organisationen in die im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP enthaltene Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden. (11) Der Rat ist der Ansicht, dass eine Ausnahme in Bezug auf das Einfrieren von Vermögenswerten und das Verbot, bestimmten Personen und Organisationen Gelder und wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen, für diplomatische Vertretungen eingeführt werden sollte. (12) Der Rat ist der Ansicht, dass eine Ausnahme für bestimmte Operationen, die für bestimmte im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgeführte Organisationen gilt, hinzugefügt werden sollte. (13) Der Beschluss 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Der Beschluss 2014/145/GASP wird wie folgt geändert: 1. Artikel 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 erhält folgende Fassung: „(3)   Die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats kann unter den ihr angemessen erscheinenden Bedingungen die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen oder die Bereitstellung bestimmter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen genehmigen, nachdem sie festgestellt hat, dass diese Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen a) zur Befriedigung der Grundbedürfnisse der im Anhang aufgeführten Personen und ihren unterhaltsberechtigten Familienangehörigen – unter anderem für die Bezahlung von Nahrungsmitteln, Mieten oder Hypotheken, Medikamenten und medizinischer Behandlung, Steuern, Versicherungsprämien und Gebühren öffentlicher Versorgungseinrichtungen – notwendig sind; b) ausschließlich der Bezahlung angemessener Honorare und der Rückerstattung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Erbringung juristischer Dienstleistungen dienen; c) ausschließlich der Bezahlung von Gebühren oder Dienstleistungskosten für die routinemäßige Verwahrung oder Verwaltung eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen dienen; oder d) für die Deckung außerordentlicher Ausgaben erforderlich sind, vorausgesetzt, dass die zuständige Behörde den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten und der Kommission mindestens zwei Wochen vor Erteilung der Genehmigung mitgeteilt hat, aus welchen Gründen sie der Auffassung ist, dass eine spezifische Genehmigung erteilt werden sollte; oder e) die auf Konten oder von Konten überwiesen werden sollen, die im Besitz einer diplomatischen Vertretung oder einer Konsularstelle oder einer internationalen Organisation, die nach dem Völkerrecht Immunität genießt, sind oder von einer solchen gehalten werden, soweit diese Zahlungen für amtliche Zwecke dieser diplomatischen Vertretung, Konsularstelle oder internationalen Organisation bestimmt sind, Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission von den Genehmigungen, die er nach Maßgabe dieses Absatzes erteilt hat.“ b) Absatz 8 erhält folgende Fassung: „(8)   Abweichend von den Absätzen 1 und 2 können die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen, die den im Anhang unter den Einträgen 53, 54 und 55 unter der Überschrift "Organisationen" aufgeführten Organisationen gehören, oder die Bereitstellung bestimmter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen an diese Organisationen unter den zuständigen Behörden angemessen erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass diese Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen für die Beendigung von vor dem 24. August 2022 mit diesen Organisationen geschlossenen Operationen, Verträgen oder anderen Vereinbarungen, einschließlich Korrespondenzbankbeziehungen, bis zum 23. Februar 2022 erforderlich sind.“ c) folgende Absätze werden angefügt: „(9)   Abweichend von den Absätzen 1 und 2 können die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen, die den im Anhang unter den Einträgen 79, 80, 81 und 82 unter der Überschrift "Organisationen" aufgeführten Organisationen gehören, oder die Bereitstellung bestimmter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen an diese Organisationen unter den zuständigen Behörden angemessen erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass diese Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen für die Beendigung von vor dem 9. Oktober 2022 mit diesen Organisationen geschlossenen Operationen, Verträgen oder anderen Vereinbarungen, einschließlich Korrespondenzbankbeziehungen, bis zum 8. April 2022 erforderlich sind. (10)   Abweichend von den Absätzen 1 und 2 können die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats unter den ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen oder die Bereitstellung bestimmter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen an eine im Anhang aufgeführte natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass a) die Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen für den Verkauf und die Übertragung von Eigentumsrechten an einer in der Union niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung bis zum 9. Oktober 2022 erforderlich sind, sofern sich diese Eigentumsrechte mittelbar oder unmittelbar im Besitz einer im Anhang aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung befinden; und b) die Erlöse aus diesem Verkauf und dieser Übertragung eingefroren bleiben.“ 2. Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 8. April 2022. Im Namen des Rates Der Präsident J.-Y. LE DRIAN (1)  Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 16). (2)  Beschluss (GASP) 2022/329 des Rates vom 25. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 50 vom 25.2.2022, S. 1). ANHANG Die folgenden Personen und Organisationen werden in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgenommen: Personen   Name Angaben zur Identifizierung Begründung Datum der Aufnahme in die Liste "894. Alexey Yevgenevich FILATOV (Алексей Евгеньевич ФИЛАТОВ) Geburtsdatum: 12.2.1983 Funktion: Leiter der Direktion „Grenzübergreifende Zusammenarbeit“ der Präsidialverwaltung Russlands Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Alexey Filatov ist der Leiter der Direktion „Grenzübergreifende Zusammenarbeit“ der Präsidialverwaltung Russlands. Er ist ein hochrangiger Beamter des Kreml, der für die Koordinierung der aggressiven Politik des Kreml, einschließlich bösartiger Einflussnahme, gegenüber der Ukraine und den besetzten Regionen Donezk und Luhansk verantwortlich ist. Als Leiter der Direktion „Grenzübergreifende Zusammenarbeit“ der Präsidialverwaltung Russlands ist Filatov direkt an der Entwicklung und Umsetzung der vom Kreml geleiteten Politik der Abtrennung der Regionen Donezk und Luhansk von der Ukraine beteiligt. Daher ist er für die aktive Unterstützung oder Durchführung von Handlungen oder politischen Maßnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder gefährden. 8.4.2022 895. Igor Venediktovich MASLOV (Игорь Венедиктович МАСЛОВ) Geburtsdatum: 18.10.1960 Geburtsort: Sankt Petersburg, Russische Föderation Funktion: Beamter der Präsidialverwaltung Russlands bei dem russischen Auslandsgeheimdienst (SVR) Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Igor Maslov ist ein langjähriger Beamter der Präsidialverwaltung Russlands mit einem Hintergrund beim russischen Auslandsnachrichtendienst (SVR), der für subversive politische Strategien und Aktivitäten des Kreml gegenüber dem sogenannten „nahen Ausland“ Russlands (Gebiete der ehemaligen Sowjetunion) verantwortlich ist. Er berät Präsident Vladimir Putin in Bezug auf die Ukraine, Moldau und Südossetien und ist als Mitglied der Gruppe von Personen benannt, die Präsident Putin in Bezug auf die Ukraine beraten. Als Leiter der Direktion „Interregionale und kulturelle Beziehungen zu Drittländern“ der Präsidialverwaltung Russlands hat Maslov Mitgliedern der Sondereinsatztruppen (SPO) des Verteidigungsministeriums gratuliert, die eine Schlüsselrolle bei der rechtswidrigen Annexion der Halbinsel Krim gespielt haben. Daher ist er für die aktive Unterstützung oder Durchführung von Handlungen oder politischen Maßnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder gefährden. 8.4.2022 896. Viatcheslav Moshe KANTOR (Вячеслав Моше КАНТОР) (alias Viatcheslav Vladimirovich KANTOR) (alias Вячеслав Владимирович КАНТОР) Geburtsdatum: 8.9.1953 Geburtsort: Moskau, Russische Föderation Funktion: Großer Anteilseigner der börsennotierten Acron Group, einer der größten Düngemittelhersteller Russlands Staatsangehörigkeit: Russisch, israelisch und britisch Geschlecht: männlich Viatcheslav Moshe Kantor ist ein russischer Oligarch, der ein großer Anteilseigner der börsennotierten Acron Group ist, einem der größten Düngemittelhersteller Russlands. Er hat enge Verbindungen zu Präsident Vladimir Putin. Diese Verbindungen zum russischen Präsidenten halfen ihm, sein beträchtliches Vermögen zu sichern. Er hat Präsident Putin bei zahlreichen Gelegenheiten offen seine Unterstützung und Freundschaft bekundet und unterhält gute Beziehungen zum Kreml. Dadurch hat er von russischen Entscheidungsträgern profitiert, die für die rechtswidrige Annexion der Halbinsel Krim durch die Russische Föderation oder die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich sind. Er gehört auch zu den führenden russischen Geschäftsleuten, die in Bereichen der Wirtschaft tätig sind, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die rechtswidrige Annexion der Halbinsel Krim durch die Russische Föderation und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dienen. 8.4.2022 897. Aleksei Viktorovich PIMANOV (Алексей Викторович ПИМАНОВ) (alias Alexey Viktorovich PIMANOV / Alexei PIMANOV / Aleksey PIMANOV) Geburtsdatum: 9.2.1962 Geburtsort: Moskau, Russische Föderation Funktion: Generaldirektor der Verwaltungsorganisation „Creative Association Red Star“; Leiter der Medienholding Krasnaya Zvezda, die im Besitz des russischen Verteidigungsministeriums ist Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Aleksei Pimanov ist ein Propagandist und Leiter der Medienholding Krasnaya Zvezda, die im Besitz des russischen Verteidigungsministeriums ist. Der Verteidigungsminister Sergey Shoygu hat persönlich gefordert, dass Pimanov Leiter der Krasnaya Zvezda wird. Die Medienholding wurde per Dekret des russischen Verteidigungsministers eingerichtet und kontrolliert den föderalen Fernsehsender Zvezda. Ähnlich wie alle anderen vom Kreml kontrollierten Medienkanäle verbreitet Zvezda regelmäßig Desinformation über die anhaltende grundlose militärische Aggression gegen die Ukraine, untergräbt die territoriale Unversehrtheit und Souveränität der Ukraine und unterstützt die gewaltsame Aggression Russlands durch die Medien entscheidend. Als Mitglied des Medienrats der russischen Geografischen Gesellschaft unterhält Pimanov enge Kontakte zu hochrangigen Beamten des Kreml wie Alexey Gromov, Dmitry Peskov und Sergey Shoygu. 2017 war Pimanov Regisseur und Produzent des Propagandafilms „Krim“, in dem die rechtswidrige Annexion der Halbinsel Krim durch die Russische Föderation gerechtfertigt und verherrlicht wird. Daher ist er für die Unterstützung von Handlungen oder politischen Maßnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. 8.4.2022 898. Igor Yurievich KOROTCHENKO (Игорь Юрьевич КОРОТЧЕНКO) Geburtsdatum: 15.2.1960 Geburtsort: Riga, Lettland Funktion: Vorsitzender des Öffentlichen Rates, der dem Verteidigungsministerium der Russischen Föderation untersteht; Chefredakteur der Zeitschrift „National Defence“; Direktor des Centre for Analysis of the World Arms Trade; Militärexperte. Militärischer Rang – Reserveoberst. Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Igor Korotchenko, Vorsitzender des dem Verteidigungsministerium der Russischen Föderation unterstehenden Öffentlichen Rates, leistet als Experte für Verteidigung und Außenpolitik regelmäßig einen Beitrag zu den wichtigsten russischen Propaganda-Fernsehsendungen. Igor Korotchenko ist für seine aggressiven und abwertenden Aussagen gegen die territoriale Unversehrtheit der Ukraine bekannt und provoziert militärische Konfrontationen zwischen der Russischen Föderation und dem Westen, einschließlich der Ukraine. Auf seinen Social-Media-Plattformen oder in seinen Fernsehsendungen ruft er dazu auf, die Ukraine zu „entnazifizieren“ und zu entmilitarisieren sowie die Ukraine mit Russland zu vereinen („seine historische Fraternalunion“), und erklärt, dass die Ukraine Teil der großen „russischen Welt“ sei. In einem am 24. Februar 2022 veröffentlichten Artikel erklärte Igor Korotchenko, dass die Aufgabe Russlands in der Ukraine darin besteht, die Ukraine zu entmilitarisieren, und erklärt, dass die Ukraine sowohl für ihre eigene Bevölkerung als auch für die Russische Föderation und die nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk eine Bedrohung darstellt. Der Zweck der Operation bestehe laut Igor Korotchenko darin, den Streitkräften der Ukraine die Möglichkeit einer zentralen Führung und Kontrolle der Truppen zu entziehen, das ukrainische Militärflugplatznetz unbrauchbar zu machen und Luftabwehrpositionen und operativ-taktische Flugkörper zu zerstören. Daher ist er für die Unterstützung von Handlungen oder politischen Maßnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. 8.4.2022 899. Vladimir Nikolayevich SUNGORKIN (Владимир Николаевич СУНГОРКИH) Geburtsdatum: 16.6.1954 Geburtsort: Khabarovsk, Russische Föderation Funktion: Generaldirektor und Chefredakteur der Komsomolskaya Pravda; Mitglied öffentlicher Räte im Verteidigungsministerium der Russischen Föderation, dem Ministerium für Notlagen der Russischen Föderation und dem Verkehrsministerium der Russischen Föderation. Im Rat der Regierung der Russischen Föderation zu den Massenmedien befasst sich Sungorkin mit Fragen im Zusammenhang mit der Vergabe von Regierungspreisen. Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Vladimir Sungorkin ist der Generaldirektor und Chefredakteur der Komsomolskaya Pravda. Er ist einer der Hauptakteure bei ausländischen Informationsmanipulations- und Einmischungsaktivitäten oder Propagandisten und spricht häufig über die Ukraine, wobei er Fehlinformationen erzeugt und Fakten manipuliert. Vladimir Sungorkin verbreitet und legitimiert aggressive Anti-Ukraine- und antiwestliche Propaganda des Putin-Regimes unter direkter Autorität des Kremls in einem der beliebtesten Medienunternehmen Russlands. Die Zeitung Komsomolskaya Pravda wurde auch von Präsident Vladimir Putin als seine Lieblingszeitung beschrieben. Daher ist Vladimir Sungorkin für die Unterstützung von Handlungen oder politischen Maßnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. 8.4.2022 900. Oleg Borisovich DOBRODEEV (Олег Борисович ДОБРОДЕЕВ) Geburtsdatum: 28.10.1959 Geburtsort: Moskau, Russische Föderation Funktion: Generaldirektor der Allrussischen staatlichen Fernseh- und Radiogesellschaft (VGTRK) Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Oleg Dobrodeev ist der Generaldirektor der größten staatseigenen Medienholding in Russland. Er hat sich aktiv an der Propaganda des Kreml beteiligt, indem er im Interesse der politischen Führung der Russischen Föderation verzerrte Informationen erstellt und verbreitet hat. Oleg Dobrodeev ist der Initiator und wichtigste Urheber des staatlichen Fernsehsenders Rossiya-24 und Eigentümer des Fernsehsenders Russia 1. Diese Kanäle sind das wichtigste Sprachrohr staatlicher Propaganda und erfüllen effizient die Aufgabe, das Putin-Regime zu stärken und Propaganda für seine aggressive Innen- und Außenpolitik, einschließlich militärischer Operationen in der Ukraine, bereitzustellen. Auf diesen Kanälen wird über die Zukunft einer geteilten Ukraine und der „jungen Republiken“ und über das Scheitern der Reformen der ukrainischen Präsidenten diskutiert und jegliche Maßnahmen der ukrainischen Behörden werden lächerlich gemacht oder verurteilt. Oleg Dobrodeev nimmt an Sitzungen der Regierung des Präsidenten der Russischen Föderation teil, bei denen die Führungsspitzen der wichtigsten staatlichen Medien Anweisungen erhalten. Daher ist er für die aktive Unterstützung oder Durchführung von Handlungen oder politischen Maßnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder gefährden. 8.4.2022 901. Farkhad AKHMEDOV Geburtsdatum: 15.9.1955 Geburtsort: Baku, Aserbaidschan Funktion: Geschäftsmann, der im Energiesektor und in der russischen Kommunalpolitik tätig ist; Gründer von Tansley Trading. Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Farkhad Akhmedov ist ein russischer Geschäftsmann, der im Energiesektor und in der russischen Kommunalpolitik tätig ist. Er gründete Tansley Trading, das russische Gasproduzenten mit Ausrüstung beliefert, und wurde Minderheitsaktionär von Nortgas, einer Öl- und Gasgesellschaft in Sibirien, sowie Vorsitzender von Bechtel Energy. Er steht dem Kreml nahe und ist ein führender Geschäftsmann und in Bereichen der Wirtschaft tätig, die der Regierung der Russischen Föderationals wichtige Einnahmenquelle dienen. 8.4.2022 902. Pavel Nikolayevitch GUSEV (Павел Николаевич ГУСЕВ) Geburtsdatum: 4.4.1949 Geburtsort: Moskau, Russische Föderation Funktion: Propagandist, Herausgeber und Eigentümer von „Moskovskiy Komsomolets“ Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Pavel Nikolayevitch Gusev ist Leiter der wichtigsten russischen Boulevardzeitung „Moskovskiy Komsomolets“, die das Narrativ und die Handlungen des Kreml unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. Er unterhält enge Verbindungen zum russischen Verteidigungsministerium und ist ein Vertrauter und Unterstützer von Präsident Vladimir Putin. Bei den Wahlen 2018 erhielt er verschiedene Ehrenmedaillen und offizielle Unterstützung, was bestätigt, dass er ein aktiver Unterstützer der Regierung der Russischen Föderation ist. Daher ist er für die aktive Unterstützung oder Durchführung von Handlungen oder politischen Maßnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder gefährden. 8.4.2022 903. Elena Petrovna TIMCHENKO (geb. ERMAKOVA (Yermakova)) Елена Петровна ТИМЧЕНКО (Ермакова) Funktion: Ko-Präsidentin der Timchenko-Stiftung Staatsangehörigkeit: Russisch, finnisch Verbundene Person: Gennady Timchenko (Ehemann) Geschlecht: weiblich Elena Timchenko ist die Ehefrau des Milliardärs Gennady Timchenko, der in der Liste des Beschlusses 2014/145/GASP aufgeführt ist. Sie nimmt über die Timchenko-Stiftung an seinen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.