Europäische Union

81/361/EWG: Beschluß des Rates vom 28. April 1981 über die Verhandlungen gemäß Artikel XXIV Absatz 6 des GATT

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Wichtiger rechtlicher Hinweis | 31981D0361 81/361/EWG: Beschluß des Rates vom 28. April 1981 über die Verhandlungen gemäß Artikel XXIV Absatz 6 des GATT Amtsblatt Nr. L 137 vom 23/05/1981 S. 0037 - 0037 Finnische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 10 S. 0003 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 14 S. 0202 Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 10 S. 0003 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 14 S. 0202 Beschluss des Rates vom 28. April 1981 über die Verhandlungen gemäß Artikel XXIV Absatz 6 des GATT (81/361/EWG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 113, auf Empfehlung der Kommission, in der Erwägung, daß aufgrund der Erweiterung der Gemeinschaften der Zollzugeständnisse der Republik Griechenland gemäß Artikel XXIV Absatz 6 des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens neu ausgehandelt werden müssen — BESCHLIESST: Einziger Artikel Die Kommission wird ermächtigt, Verhandlungen aufgrund von Artikel XXIV Absatz 6 des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens aufzunehmen. Die Kommission führt diese Verhandlungen im Benehmen mit dem in Artikel 113 des Vertrages vorgesehenen besonderen Ausschuß, der sie bei dieser Aufgabe unterstützt. Geschehen zu Luxemburg am 28. April 1981. Im Namen des Rates Der Präsident J. de Koning --------------------------------------------------

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.