Europäische Union

Beschluss (EU) 2025/646 des Rates vom 27. März 2025 zur Unterstützung der Ermöglichung eines positiven Ergebnisses der Konferenz der Vertragsparteien zur Überprüfung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen im Jahr 2026

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2025-03-28

Quellenkennung: 32025D0646. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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alkapazitäten in der Abteilung für Massenvernichtungswaffen des UNODA ist vorgesehen, dass die Unterstützung durch einen Berater auf B/C-Ebene (entspricht einem Bediensteten der Besoldungsgruppe P3) und durch einen Assistenten auf Teilzeitbasis auf G-5-Ebene erforderlich wäre, um die inhaltlichen und administrativen/organisatorischen Aspekte des Projekts zu überwachen. Dazu gehören die Erstellung der Tagesordnungen und des erforderlichen Materials für die regionalen Tagungen, die Ermittlung und spätere Zusammenstellung der Ansichten der Teilnehmenden, die Erstellung von Zusammenfassungen der Tagungen und die Bereitstellung von Beiträgen für den Abschlussbericht. Darüber hinaus ist das Unterstützungspersonal für die logistischen Vorkehrungen verantwortlich, einschließlich der Buchung des Veranstaltungsortes und der Reisevorkehrungen für Teilnehmende und Experten. Die betreffenden Bediensteten würden dem Leiter der Abteilung für Massenvernichtungswaffen unterstehen.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.